Gesamtabschlüsse

Die Stadt Menden hat gem. § 116 Gemeindeordnung NRW seit dem Jahr 2010 jährlich einen Gesamtabschluss aufzustellen. Der zugehörige Beteiligungsbericht ist dem Gesamtabschluss entsprechend § 117 Gemeineordnung NRW als Anlage beigefügt.