Verfahren:
Sobald die Anregung/Beschwerde schriftlich und unterschrieben vorliegt, wird diese zur Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss weitergeleitet.
Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses finden etwa alle 2 Monate statt.
Informationen zu den Sitzungen finden Sie im Bürgerinformationsportal.
Unter Berücksichtigung der Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse wird hier beraten, ob der Antrag angenommen werden soll oder nicht und an welchen Fachausschuss die Anregung/Beschwerde verwiesen werden soll. Eine inhaltliche Diskussion findet in der Regel im Haupt- und Finanzausschuss noch nicht statt, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt im Fachausschuss.
Die Zuständigkeiten der Ausschüsse und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt.
Zeitgleich wird eine Eingangsbestätigung an den/die BürgerantragstellerIn gefertigt. Über die weitere Beratung und Entscheidung der Anregung/Beschwerde wird der/die AntragstellerIn schriftlich informiert.