Dienstleistungen A - Z

Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Übersicht der Dienstleistungen

Denkmalrechtliche Erlaubnis

Alle Veränderungen, die unmittelbar oder mittelbar zu einer Beeinträchtigung von Bau- oder Bodendenkmälern sowie des Erscheinungsbildes von Denkmälern führen können, bedürfen der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Wer also Baudenkmäler, bewegliche Denkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler beseitigen, verändern (z.B. auch nur Fassade streichen) oder an einen anderen Ort verbringen oder die bisherige Nutzung ändern will, muss einen entsprechenden Antrag stellen. Dies gilt auch für Maßnahmen an Gebäuden, die in unmittelbarer Nähe eines Baudenkmals stehen, soweit hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird.
Ist gleichzeitig mit einer notwendigen Erlaubnis auch eine Baugenehmigung erforderlich, so kann der Erlaubnisantrag in den Bauantrag eingebunden werden.
Die Genehmigungen werden immer in Zusammenarbeit mit der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen erteilt.

Wenn Sie die Erlaubnis digital über das Bauportal.NRW beantragen möchten, benötigen Sie ein ELSTER Unternehmenskonto oder die BundID.

Für die Antragstellung benötigen Sie eine Beschreibung des jetzigen Zustands Ihres Objekts bzw. Grundstücks. Dies kann z. B. durch Bilder erfolgen. Bei komplexen Bauvorhaben kann aber auch ein ausführliches Schadensgutachten des Objekts notwendig sein. Weiter brauchen Sie eine angemessene Beschreibung der geplanten Maßnahme. Diese kann von einem kurzen Text („Neuanstrich der Fenster auf der Straßenseite“) bis hin zu detaillierten Bauunterlagen reichen. Zu den genauen Anforderungen für Ihr Vorhaben berät Sie gerne die zuständigen Denkmalbehörde.  

Herr S. Börsting

Abt. Umwelt und Bauverwaltung
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