Bei Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses hat das Standesamt die Eheschließungsvoraussetzungen in ähnlicher Weise zu prüfen, wie bei einer Eheschließung in Deutschland. Dazu werden benötigt:
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Geburtsnachweis (in der Regel beglaubigter Ausdruck des Geburtenregisters)
- Nachweis des Familienstandes (bei Ledigen eine erweiterte Meldebescheinigung, bei Verwitweten oder Geschiedenen einen aktuellen Ausdruck des Eheregisters der letzten Ehe)
Da die denkbaren Fallkonstellationen so vielfältig sind, können hier nicht alle Varianten dargestellt werden.
Erkundigen Sie sich gern beim Standesamt, welche Unterlagen in Ihrem Fall eingereicht werden müssen.