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Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Übersicht der Dienstleistungen

Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und die ausländische Stelle Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht. 
Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind. 
Ein Ehefähigkeitszeugnis kann auch erteilt werden, wenn das Zeugnis zur Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland benötigt wird.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend. Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Das Ehefähigkeitszeugnis besitzt eine Gültigkeit von 6 Monaten.

Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen werden 40,00 € Gebühren erhoben. 

Bei Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses hat das Standesamt die Eheschließungsvoraussetzungen in ähnlicher Weise zu prüfen, wie bei einer Eheschließung in Deutschland. Dazu werden benötigt:

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Geburtsnachweis (in der Regel beglaubigter Ausdruck des Geburtenregisters)
  • Nachweis des Familienstandes (bei Ledigen eine erweiterte Meldebescheinigung, bei Verwitweten oder Geschiedenen einen aktuellen Ausdruck des Eheregisters der letzten Ehe)

 

Da die denkbaren Fallkonstellationen so vielfältig sind, können hier nicht alle Varianten dargestellt werden. 
Erkundigen Sie sich gern beim Standesamt, welche Unterlagen in Ihrem Fall eingereicht werden müssen. 

Frau S. Gödde

Team Standesamt
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