Dienstleistungen A - Z

Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Übersicht der Dienstleistungen

Eheschließung anmelden (Beteiligung ausländische Staatsangehörigkeit)

Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

Hier finden Sie die Eheschließungsorte der Stadt Menden (Sauerland).

Für Trauungen außerhalb unserer regulären Öffnungszeiten berechnen wir zusätzliche Gebühren, die nach Wochentag und Tageszeit unterschiedlich ausfallen. Hinzu kommt ein Nutzungsentgelt bzw. eine Raummiete für den gewünschten Raum. Kostenfrei ist die Nutzung des Trauzimmers im Neuen Rathaus (Hochzeitshäuschen).

Leistungen         Gebühr
Prüfung der Eheschließung (Anmeldung Eheschließung),
wenn ausländisches Recht zu beachten ist
66,00 €
Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Ausländer40,00 €

Vornahme der Eheschließung

  • durch ein anderes als das für die Anmeldung zuständige Standesamt
  • außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes


40,00 €

66,00 € bis

161,00 €

Nutzungsentgelt für den historischen Ratssaal

  • Montag bis Freitag
  • Samstag, Sonntag und an Feiertagen

50,00 €
75,00 €
Beurkundung einer namensrechtlichen Rechtswahlerklärung21,00 €

Ausstellung einer Eheurkunde

  • die jeweils 1. Urkunde
  • jede weitere Urkunde, die im selben Arbeitsgang ausgestellt wird

10,00 €
5,00 €

Grundsätzlich werden zur Anmeldung der Eheschließung folgende Unterlagen benötigt:

  • Identitätsnachweis
  • Staatsangehörigkeitsnachweis
  • Geburtsnachweis
  • erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes
  • Nachweis des Familienstandes, falls die Person verwitwet oder geschieden ist
  • Ehefähigkeitszeugnis oder Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm

Im Einzelfall kann die Einreichung weitere Unterlagen notwendig sein. 
Erkundigen Sie sich gern beim Standesamt, welche Unterlagen in Ihrem Fall eingereicht werden müssen. 

Sobald Sie alle benötigten Unterlagen zusammengetragen haben, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung. Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden. Ist einer der Eheschließenden hieran verhindert, kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier

Zur Eheschließung selbst  müssen die Verlobten nur noch ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Frau S. Gödde

Team Standesamt
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