Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

Kinder oder Jugendhilfe haben Anspruch auf Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII, wenn sie seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Als seelisch behindert gelten Kinder und Jugendliche, bei denen in Folge psychischer Belastungen und Besonderheiten die Teilhabe an der Gesellschaft wesentlich beeinträchtigt ist oder eine Beeinträchtigung droht.

Voraussetzung für die Hilfegewährung ist ein fachärztliches Gutachten bzw. eine Stellungnahme eines Kinder- und Jugendpsychiaters, aus welchem sich das Vorliegen einer seelischen Behinderung mit Krankheitswert ergibt. Die sozialpädagogische Notwendigkeit und Auswahl der Hilfeform erfolgt dann gemeinsam mit den Mitarbeitern des Fachdienstes Eingliederungshilfe. Die fachliche Gesamtverantwortung liegt bei dem örtlichen Jugendhilfeträger. Ziel der Hilfe ist es, den Betroffenen eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall - in ambulanter Form, - in Tageseinrichtungen für Kinder oder anderen teilstationären Einrichtungen, - durch geeignete Pflegepersonen und - in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen geleistet

Ziel der Hilfe ist es, den Betroffenen eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.

Herr D. Sinn

Team Erzieherische Hilfen
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Herr B. Martens

Team Stationäre Hilfen und Eingliederungshilfen
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Frau M. Heumann

Team Stationäre Hilfen und Eingliederungshilfen
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