Dienstleistungen A - Z

Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Übersicht der Dienstleistungen

Erteilung einer Erlaubnis zur Straßenbenutzung (§ 29 Abs. 2 StVO)

Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Sondergenehmigung über die Straßenbenutzung ausstellen. Hierunter fallen z. B:

  • Martinszüge
  • Schützenfestumzüge
  • Karnevalsumzug
  • kirchliche Prozessionen
  • Ob Laternenumzug, Straßenfest oder Prozession - nimmt eine Veranstaltung Straßen, Wege oder Plätze mehr als verkehrsüblich in Anspruch, muss diese von den Straßenverkehrsbehörden nach § 29 StVO genehmigt werden.

Schützenumzug, Laternenumzug, Prozession, Karnevalsumzug, Umzüge, Straßenbenutzung, § 29 Abs. 2 StVO
Laternenumzug

Kontakt

Rathaus
Raum: B 039
Neumarkt 5
58706 Menden

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Dienstag:8:15 - 12:30 Uhr
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