Dienstleistungen A - Z

Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Übersicht der Dienstleistungen

Fliegende Baute - Anzeige der Aufstellung

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet sind, an verschiedenen Orten wiederholt und befristet aufgestellt und wieder abgebaut zu werden. (Beispielsweise Karussells, Luftschaukeln, Riesenräder, Achterbahnen und Rutschbahnen, Tribünen, Buden und Zelte - aber auch Bühnen und Überdachungen für Kabaretts und Konzerte.) 

Einige Fliegende Bauten benötigen keine Ausführungsgenehmigung. Auch diese Fliegenden Bauten müssen dem öffentlichen Baurecht entsprechen, also insbesondere standsicher sein.

Fliegende Bauten benötigen keine Ausführungsgenehmigung, wenn sie…

  1. erdgeschossige Zelte mit einer Grundfläche bis zu 75 m2,
  2. erdgeschossige Verkaufs- und Schaugeschäfte mit einer Höhe bis zu 5 m und einer Grundfläche bis zu 75 m2,
  3. umwehrte Tribünen und Podien ohne Überdachung mit einer Grundfläche bis zu 75 m2 und einer Höhe der betretbaren Flächen bis zu 1 m,
  4. Bühnen einschließlich Überdachungen und sonstigen Aufbauten mit einer Höhe bis zu 5 m, einer Grundfläche bis zu 100 m2 und einer Fußbodenhöhe bis zu 1,50 m,
  5. Kinderfahrgeschäfte mit einer Höhe bis zu 5 m und einer Geschwindigkeit von höchstens 1 m/s,
  6. aufblasbare Spielgeräte mit einer Höhe des betretbaren Bereichs von bis zu 5 m oder mit überdachten Bereichen, bei denen die Entfernung zum Ausgang nicht mehr als 3 m, sofern ein Absinken der Überdachung konstruktiv verhindert wird, nicht mehr als 10 m, beträgt, oder
  7. andere Fliegende Bauten mit einer Höhe bis zu 5 m, die nicht dazu bestimmt sind, von Besucherinnen und Besuchern betreten zu werden.

Hinweis: Der Bauordnung NRW (BauO NRW) und die FIBauR (Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten) sind zu beachten.

Aufenthaltsflächen bis 100 m2 groß und ebenerdig10 €
Fahrgeschäfte für Kinder, historische Fahrgeschäfte          50 €
Aufenthaltsbereiche bis 300 m2 groß oder bis zu 2 m über dem Boden100 €
Aufenthaltsbereich bis 600 m2 groß oder bis zu 4 m über dem Boden200 €
Größere oder höhere fliegende Bauten300 €

Für nicht gewerbliche Vereine und Organisationen mit Sitz im Stadtgebiet Menden (Sauerland) wird die o.g. Gebühr um 50 % reduziert, da für die i.d.R. gemeinnützigen tätigen Antragsteller die gewerbliche Gewinnerzielungsabsicht nicht im Vordergrund ihrer Tätigkeit steht und der wirtschaftliche Vorteil als Grundlage für die Gebührenbemessung entsprechend geringer anzusetzen ist. 

  • Auszug Prüfbuch mit gültiger Ausführungsgenehmigung
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung
  • Lageplan mit Aufstellort
  • Bei Zelten ggf. Bestuhlungsplan bzw. Nutzungsbeschreibung

     

Herr G. Schlüter

Abt. Planung und Bauordnung
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