Die Errichtung und Veränderung von Grabmalen bedarf der vorherigen, schriftlichen Anzeige an die Friedhofsverwaltung durch die Verfügungsberechtigten. Sofern der Anzeige nicht innerhalb von zwei Wochen durch die Friedhofsverwaltung widersprochen wird, gilt dies als Zustimmung.
Die Anträge sind in zweifacher Ausfertigung mit folgenden Angaben einzureichen:
- Grabmalentwurf mit Grundriss- und Seitenansicht i. M. 1:10
- Angabe des Materials und seiner Bearbeitung,
- der Anordnung der Schrift,
- Anordnung der Ornamente und der Symbole
- Angabe zur Fundamentierung.
In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells im Maßstab 1:10 oder das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe verlangt werden.
Nichtzustimmungspflichtige provisorische Grabmale bis zu einer Größe von 30 x 60 cm sind nur als naturlasierte Holztafeln oder -kreuze zulässig.
Bei der Anlieferung der Grabmale ist dem Friedhofspersonal der genehmigte Antrag vorzulegen. Die Grabmale oder sonstigen baulichen Anlagen sind so zu liefern, dass sie am Friedhofseingang von der Friedhofsverwaltung überprüft werden können; Einzelheiten hierzu kann die Friedhofsverwaltung bestimmen.
Nähere Informationen zu den Grabmalen entnehmen Sie bitte der Satzung der Stadt Menden (Sauerland) für die städtischen Friedhöfe.
Ein Antrag ist nicht notwendig für Baumbestattungen, Bestattungen im Gemeinschaftsgrabfeld sowie für das Kolumbarium. Nähere Informationen hierzu bietet das Informationsblatt in der Rubrik Downloads.