Dienstleistungen A - Z

Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Übersicht der Dienstleistungen

Friedhof - vorzeitige Nutzungsrechtsaufgabe einer Grabstätte

Nach Ablauf des Nutzungsrechts ist die Grabstätte vom Nutzungsberechtigten abzuräumen, d.h. alle eingebrachten Gegenstände wie Grabmal, Bepflanzung, Trittsteine usw. müssen entfernt werden; danach erfolgt die Raseneinsaat durch das Friedhofspersonal. Das Abräumen der Grabstätte ist innerhalb von drei Monaten durchzuführen. Geschieht dies nicht binnen drei Monaten nach Aufforderung, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet, das Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren. Nach Ablauf dieser Frist gehen sie entschädigungslos in den Besitz der Stadt über. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Nutzungsberechtigte die Kosten zu tragen.

Vor Ablauf der Ruhezeit kann die Grabstätte an die Stadt zurückgegeben werden; das Abräumen (s.o.) erfolgt durch den Nutzungsberechtigten. Für die Restlaufzeit wird eine Gebühr für die Rasenpflege erhoben.

Bei einer vorzeitigen Abgabe des Nuzungsrechts wird folgende Pflegegebühr erhoben:

  • 21,25 €/pro Jahr und Grabstelle

Bei Nichteinhaltung der Aufforderung zur Grababräumung bzw. Einebnung gem. § 7 Abs. 4 und § 18 Abs. 2 der Friedhofsatzung stellt die Friedhofsverwaltung dem Nutzungsberechtigten nach einer Frist von 3 Monaten folgende Gebühr in Rechnung.

  • Lohnkosten je Mitarbeiter und angefangene Stunde     45,00 €
  • Baggerkosten je angefangene Stunde und Bagger      25,00 €

Folgende Unterlagen sind müssen ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden:

  • Antrag zur vorzeige Nutzungsaufgabe einer Grabstelle

Frau B. Sturzenhecker

Team Sicherheit und Ordnung
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