Sie können Ihr Führungszeugnis direkt online beim Bundesamt für Justiz beantragen: www.fuehrungszeugnis.bund.de
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Die Daten über Vorstrafen stammen aus dem Bundeszentralregister, das Führungszeugnis ist ein Auszug daraus.
Ein Führungszeugnis kann in unterschiedlichen Konstellationen notwendig sein: Sie treten eine neue Arbeitsstelle an, beantragen bestimmte behördliche Genehmigungen, zum Beispiel einen Fahrgastbeförderungsschein oder Sie nehmen eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen wahr.
Ein Führungszeugnis kann jede Person beantragen, die das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Es gibt drei Arten:
- Privatführungszeugnis – für private Zwecke, zum Beispiel für einen neuen Job. Die Zusendung erfolgt direkt an Ihre Adresse.
- Behördenführungszeugnis – für Behörden oder bestimmte Stellen. Es wird direkt an die Behörde geschickt.
- Erweitertes Führungszeugnis – für Personen, die mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten möchten, zum Beispiel im Verein, in der Schule oder in der Ausbildung von Pflegefachkräften. Hier ist eine schriftliche Aufforderung der Einrichtung erforderlich, die das Führungszeugnis verlangt.
Wenn Sie neben der deutschen auch eine weitere europäische Staatsangehörigkeit besitzen, wird automatisch ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt.
Die Beantragung kann online, persönlich im Bürgerbüro oder schriftlich mit beglaubigter Unterschrift durch eine siegelführende Stelle erfolgen.
So funktioniert die Online-Beantragung:
- Sie benötigen einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
- Ein NFC-fähiges Smartphone oder Tablet und die kostenlose AusweisApp reichen aus – zusätzliche Hardware ist nicht nötig.
Anleitung und Broschüre Führungszeugnis online beantragen (PDF, 819KB, Datei ist barrierefrei)
Bescheinigung für Ehrenamt & Gebührenbefreiung:
Wenn Sie das Führungszeugnis für ehrenamtliche Tätigkeiten benötigen, müssen Sie eine Bescheinigung der Einrichtung vorlegen. Vordrucke für die Gebührenbefreiung Sie unter Formulare oder hier.
Weitere Informationen zum Führungszeugnis des Bundesamts für Justiz finden Sie hier.