Dienstleistungen A - Z

Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Übersicht der Dienstleistungen

Führungszeugnis

Sie können Ihr Führungszeugnis direkt online beim Bundesamt für Justiz beantragen: www.fuehrungszeugnis.bund.de

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Die Daten über Vorstrafen stammen aus dem Bundeszentralregister, das Führungszeugnis ist ein Auszug daraus.

Ein Führungszeugnis kann in unterschiedlichen Konstellationen notwendig sein: Sie treten eine neue Arbeitsstelle an, beantragen bestimmte behördliche Genehmigungen, zum Beispiel einen Fahrgastbeförderungsschein oder Sie nehmen eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen wahr.

Ein Führungszeugnis kann jede Person beantragen, die das 14. Lebensjahr vollendet hat.

Es gibt drei Arten:

  • Privatführungszeugnis – für private Zwecke, zum Beispiel für einen neuen Job. Die Zusendung erfolgt direkt an Ihre Adresse.
  • Behördenführungszeugnis – für Behörden oder bestimmte Stellen. Es wird direkt an die Behörde geschickt.
  • Erweitertes Führungszeugnis – für Personen, die mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten möchten, zum Beispiel im Verein, in der Schule oder in der Ausbildung von Pflegefachkräften. Hier ist eine schriftliche Aufforderung der Einrichtung erforderlich, die das Führungszeugnis verlangt.

Wenn Sie neben der deutschen auch eine weitere europäische Staatsangehörigkeit besitzen, wird automatisch ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt.

Die Beantragung kann online, persönlich im Bürgerbüro oder schriftlich mit beglaubigter Unterschrift durch eine siegelführende Stelle erfolgen. 

So funktioniert die Online-Beantragung:

  • Sie benötigen einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
  • Ein NFC-fähiges Smartphone oder Tablet und die kostenlose AusweisApp reichen aus – zusätzliche Hardware ist nicht nötig.

Anleitung und Broschüre Führungszeugnis online beantragen (PDF, 819KB, Datei ist barrierefrei)

Bescheinigung für Ehrenamt & Gebührenbefreiung:
Wenn Sie das Führungszeugnis für ehrenamtliche Tätigkeiten benötigen, müssen Sie eine Bescheinigung der Einrichtung vorlegen. Vordrucke für die Gebührenbefreiung Sie unter Formulare oder hier.

Weitere Informationen zum Führungszeugnis des Bundesamts für Justiz finden Sie hier.

Die Gebühren betragen jeweils 13,00 €.

Befreiungen

Wird das Führungszeugnis wegen einer ehrenamtlichen Tätigkeit beantragt, muss durch eine Bescheinigung der Einrichtung, für die die ehrenamtliche Tätigkeit erbracht wird, nachgewiesen werden, dass das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird. Der Verwendungszweck ist anzugeben.

Für eine hauptamtliche oder nebenamtliche berufliche Tätigkeit wird eine Gebührenbefreiung nicht gewährt, auch wenn diese im öffentlichen Interesse liegt und bei einer gemeinnützigen Einrichtung ausgeführt wird.

  • amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin oder des Antragstellers
  • gegebenenfalls eine Vertretungsvollmacht bei geschäftsunfähigen Personen
  • für ein erweitertes Führungszeugnis ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese die Voraussetzungen des § 30a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz bestätigt. Den entsprechenden Vordruck finden Sie unter "Formulare".
  • bei schriftlicher Antragstellung das ausgefüllte Antragsformular mit einer vom Notar oder sonstigen amtlichen Stelle beglaubigten Unterschrift

 

Die Ausstellung erfolgt durch das Bundesamt für Justiz und nimmt in der Regel ein bis zwei Wochen in Anspruch. Es kann jedoch auch hier zu Engpässen kommen, so dass mit einer längeren Bearbeitungszeit von bis zu sechs Wochen zu rechnen ist.

Für ein Europäisches Führungszeugnis verlängert sich die Lieferzeit generell um bis zu 20 Arbeitstagen.

Daher bitte ein Führungszeugnis immer schnellstmöglich beantragen.

§§ 30 ff des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG)

Erweitertes Führungszeugnis