Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Personalausweis oder Pass
- Lageplan und Grundrisszeichnung aller zum Betrieb gehörenden Räume
- Pachtvertrag in Kopie oder Eigentumsnachweis
- Verzichtserklärung des bisherigen Inhabers
- Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (Unterrichtungsnachweis nach dem Gaststättengesetz)
- Bescheinigung Infektionsschutzgesetz des Inhabers vom Märkischen Kreis
- Führungszeugnis der Belegart „O“
- Gewerbezentralregisterauszug
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse des Wohnortes
- Gewerbeanmeldung (wird bei Erteilung der Gaststättenerlaubnis vorgenommen)
Soll die Gaststätte von einer juristischen Person betrieben werden (z. B. GmbH, UG usw.), sind zusätzlich ein Führungszeugnis und ein Gewerbezentralregisterauszug von jedem gesetzlichen Vertreter vorzulegen. Weiterhin wird für die juristische Person eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes sowie ein Handelsregisterauszug benötigt.
Wird die Gaststätte von einem Verein betrieben, ist die Vorlage eines Vereinsregisterauszuges erforderlich.