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Gaststättenerlaubnis

Für einen Gaststättenbetrieb mit Alkoholausschank ist eine Gaststättenerlaubnis nach dem Gaststättengesetz erforderlich.

 

Wenn Sie eine Gaststätte oder ähnliches betreiben möchten, in der alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden und jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist, betreiben Sie ein Gaststättengewerbe und benötigen eine Gaststättenerlaubnis.

 

Die Erlaubnis kann erteilt werden, wenn die persönliche Zuverlässigkeit des Antragsstellers überprüft wurde und nachgewiesen wurde, dass die Gaststättenräume den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

 

Gaststätten, Restaurants, Bistros und Ähnliches, in denen keine alkoholischen Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden, dürfen seit dem 01.07.2005 ohne Erlaubnis betrieben werden. Dennoch unterliegen diese aber immer noch den Bestimmungen des Gaststättengesetzes und werden somit durch das Ordnungsamt überwacht. Bei Unzuverlässigkeit des Betreibers oder Gefahren/Belästigungen für die Allgemeinheit kann die Betriebsführung durch Auflagen gesteuert oder ganz unterbunden werden kann.

 

Für die Beantragung einer Gaststättenkonzession ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Gerne können Sie einen Termin zur Beratung für die Erteilung dieser Erlaubnis vereinbaren.

Die Gebühr für die Erteilung der Gaststättenerlaubnis wird nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand festgesetzt.

  • Gebührenrahmen: 250,00 € - 3.500,00 €.

Folgende Unterlagen sind notwendig:

  • Personalausweis oder Pass
  • Lageplan und Grundrisszeichnung aller zum Betrieb gehörenden Räume
  • Pachtvertrag in Kopie oder Eigentumsnachweis
  • Verzichtserklärung des bisherigen Inhabers
  • Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (Unterrichtungsnachweis nach dem Gaststättengesetz)
  • Bescheinigung Infektionsschutzgesetz des Inhabers vom Märkischen Kreis
  • Führungszeugnis der Belegart „O“
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse des Wohnortes
  • Gewerbeanmeldung (wird bei Erteilung der Gaststättenerlaubnis vorgenommen)

 

Soll die Gaststätte von einer juristischen Person betrieben werden (z. B. GmbH, UG usw.), sind zusätzlich ein Führungszeugnis und ein Gewerbezentralregisterauszug von jedem gesetzlichen Vertreter vorzulegen. Weiterhin wird für die juristische Person eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes sowie ein Handelsregisterauszug benötigt.

 

Wird die Gaststätte von einem Verein betrieben, ist die Vorlage eines Vereinsregisterauszuges erforderlich.

  • Im Bereich des Gaststättengewerbes sind spezielle Erlaubnisse notwendig. Hier können Sie diese beantragen. (Service des Landes NRW).

Frau C. Hafrung

Team Sicherheit und Ordnung
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