Nachfolgend geben wir Ihnen eine Übersicht der im Regelfall zur Beurkundung der Geburt erforderlichen Unterlagen. Je nach Ihren persönlichen Verhältnissen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei dem für den Geburtsort des Kindes zuständigen Standesamt.
Die Eltern des Kindes sind miteinander verheiratet
- die Geburtsanzeige
- die Eheurkunde
- Geburtsurkunde beider Eltern
- Personalausweis oder Reisepass
Die Mutter ist nicht verheiratet
- die Geburtsanzeige
- Geburtsurkunde der Mutter, wenn die Mutter ledig ist
- erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes (im Bürgerbüro erhältlich)
- aktuelle Eheurkunde (Heiratsurkunde) mit Vermerk über die Auflösung der Ehe, wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist.
- Personalausweis oder Reisepass
Um auch den Vater gleich in das Geburtenregister eintragen zu können, muss dieser zunächst die Vaterschaft zu dem Kind anerkennen. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Jugendamt oder dem Standesamt. Das sollten Sie möglichst schon vor der Geburt des Kindes erledigen. Zur Geburtsbeurkundung werden dann noch folgende Nachweise benötigt:
- Ausfertigung der Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft
- Geburtsurkunde des Vaters
- falls der Vater verheiratet ist oder war, zusätzliche eine aktuelle beglaubigte Abschrift des Eheregisters
- Personalausweis oder Reisepass