Dienstleistungen A - Z

Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Übersicht der Dienstleistungen

Geburt anzeigen

Die Geburt eines Kindes, welches in der Stadt Menden (Sauerland) geboren wurde, muss dem Standesamt Menden (Sauerland) angezeigt werden.

Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .

Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

 

Die Anmeldung selbst ist gebührenfrei. 

Nach Beurkundung der Geburt erhalten Sie jeweils eine gebührenfreie Bescheinigung für Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftshilfe. Eine Geburtsurkunde kostet 10,00 Euro, jede weitere im gleichen Arbeitsgang ausgestellte 5,00 Euro.

Nachfolgend geben wir Ihnen eine Übersicht der im Regelfall zur Beurkundung der Geburt erforderlichen Unterlagen. Je nach Ihren persönlichen Verhältnissen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei dem für den Geburtsort des Kindes zuständigen Standesamt.

Die Eltern des Kindes sind miteinander verheiratet

  • die Geburtsanzeige
  • die Eheurkunde
  • Geburtsurkunde beider Eltern
  • Personalausweis oder Reisepass

Die Mutter ist nicht verheiratet

  • die Geburtsanzeige
  • Geburtsurkunde der Mutter, wenn die Mutter ledig ist
  • erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes (im Bürgerbüro erhältlich)
  • aktuelle Eheurkunde (Heiratsurkunde) mit Vermerk über die Auflösung der Ehe, wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist.
  • Personalausweis oder Reisepass

Um auch den Vater gleich in das Geburtenregister eintragen zu können, muss dieser zunächst die Vaterschaft zu dem Kind anerkennen. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Jugendamt oder dem Standesamt. Das sollten Sie möglichst schon vor der Geburt des Kindes erledigen. Zur Geburtsbeurkundung werden dann noch folgende Nachweise benötigt:

  • Ausfertigung der Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • falls der Vater verheiratet ist oder war, zusätzliche eine aktuelle beglaubigte Abschrift des Eheregisters
  • Personalausweis oder Reisepass

Frau S. Gödde

Team Standesamt
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Frau S. Maluty

Team Standesamt
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