Notwendige Haltungserlaubnis - gem. §§ 3,10 LHundG NRW
Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten möchte, bedarf der Erlaubnis des Ordnungsamtes. Um eine Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde zu beantragen, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden sowie sonstige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Formloser Antrag
- Vollendung des 18. Lebensjahres (Nachweis durch Personalausweis, Reisepass oder Führungszeugnis)
- die Fähigkeit, den Hund jederzeit sicher an der Leine zu führen und zu halten
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O") zum Nachweis der Zuverlässigkeit
- Sachkundebescheinigung durch den amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes
- Kopie des Versicherungsscheins über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung für den Hund (Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden sowie 250.000 € für sonstige Schäden). Dabei muss die Hunderasse ersichtlich sein.
- Tierärztliche Bescheinigung über die Identitätskennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip (Impfausweis)
- Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen dem Hund zur Verfügung stehen, um eine verhaltensgerechte und ausbruchssichere Unterbringung zu gewährleisten (z.B. Grundstücksskizze, Lageplan, Fotos)