Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Gestaltungssatzung

Zukünftig entfällt ferner die Genehmigungspflicht für die Errichtung und Änderung von Werbeanlagen sowie kleineren Veränderungen am Gebäude. Hier ist lediglich eine Anzeige bei der Stadt Menden erforderlich. Durch diese Anzeige ist sichergestellt, dass das geplante Vorhaben den Zielsetzungen der Satzung entspricht und die Stadt Kenntnis über die Planung erhält. Im Sinne des einzelnen Bauwilligen ist hierfür jedoch keine baurechtliche Genehmigung mit umfangreichen Prüfungen mehr erforderlich. So kann bereits einen Monat nach Eingang der Unterlagen mit dem Vorhaben begonnen werden.

Frau H. Schulz

Abt. Planung und Bauordnung
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