Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, aus Menden verlegen, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. Näheres erfahren Sie hier.
Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort außerhalb von Menden verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie Ihren Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern: bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst, bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) von dem/den gesetzlichen Vertreter(n). Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschaftern jeweils eine Gewerbeabmeldung vorzunehmen.
Die Gewerbe-Abmeldung ist gebührenfrei.
Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei elektronischer Antragsstellung oder persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung nach mehreren Tagen.
Team Sicherheit und Ordnung
Rathaus
Raum: B 037
Neumarkt 5
58706
Menden
ÖffnungszeitenTag | |
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Montag: | 8:15 - 12:30 Uhr |
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Dienstag: | 8:15 - 12:30 Uhr |
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Mittwoch: | 8:15 - 12:30 Uhr |
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Donnerstag: | 8:15 - 12:30 Uhr und 14:30 - 17:30 Uhr |
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Freitag: | 8:15 - 12:30 Uhr |
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Team Sicherheit und Ordnung
Rathaus
Raum: B 038
Neumarkt 5
58706
Menden
ÖffnungszeitenTag | |
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Montag: | 8:15 - 12:30 Uhr |
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Dienstag: | 8:15 - 12:30 Uhr |
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Mittwoch: | 8:15 - 12:30 Uhr |
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Donnerstag: | 8:15 - 12:30 Uhr und 14:30 - 17:30 Uhr |
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Freitag: | 8:15 - 12:30 Uhr |
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