Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Gewerbe Anmeldung

Grundvoraussetzung für die Gewerbemeldung in Menden ist, dass sich das Gewerbe auch in Menden befindet, da sich die Zuständigkeit des Gewerbeamtes nach der Anschrift der Betriebsstätte richtet.

Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle. Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich (nach Terminvereinbarung), schriftlich oder elektronisch vornehmen. Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.

Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen. Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.

Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. Bei elektronischer Meldung erhalten Sie sofort eine Bestätigung der Gewerbeanmeldung (Empfangsbescheinigung). Bei schriftlicher Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten „Gewerbeschein“), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt. Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter. Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

Folgende Gebühren werden erhoben:
 

  • Gewerbe-Anmeldung 
    Bescheinigungen des Empfanges und Prüfung der Anzeige über den Beginn oder die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen (Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes, Ausdehnung auf nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen) (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1 und § 14 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 2 der Gewerbeordnung - GewO)
 

          a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von
              Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind      

26,00 €

          b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte
              Gesellschafter von Personengesellschaften sind   

33,00 €

          c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen 

13,00 €

  • Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung  für Gewerbetreibende  

15,00 €

                                                                               

Bei elektronischer oder persönlicher Anmeldung: sofort

Bei schriftlicher Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Herr L. Kuge

Team Sicherheit und Ordnung
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