Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Gewerbe Ummeldung

Sie verlegen den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort innerhalb der Stadt Menden? Oder bieten Sie künftig zusätzliche andere Waren oder Leistungen an, die für das derzeit angemeldete Gewerbe unüblich sind? In diesen und weiteren Fällen müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.   

Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Stadt Menden verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.

Gleiches gilt, wenn Sie den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle wechseln.

Sollten Sie Ihren Gewerbegegenstand ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind. Ein Beispiel wäre die Erweiterung eines Schreibwarengeschäfts auf Reisebüro-Leistungen.

Dasselbe gilt, wenn Sie zwar nach wie vor die gleichen Waren verkaufen, sich aber vom Geschäftsumfang her von einem Einzelhandel hin zu einem Großhandel entwickeln. Bei einer Änderung des Gewerbegegenstandes ist nicht nur eine Ummeldung im stehenden Gewerbe, sondern auch im Reisegewerbe erforderlich.

Bestimmte Änderungen bezogen auf Ihre Person oder Ihren Betrieb sind nicht anzeigepflichtig. Sie können der Behörde solche Änderungen aber freiwillig melden – zum Beispiel, wenn es um Ihren Namen oder den Ihres Betriebes geht.

Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern: bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst, bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern  Bei Personengesellschaften (zum Beispiel  OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeummeldungen vorzunehmen.

Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe zuerst am bisherigen Standort abmelden und dann am neuen Standort wieder anmelden. Hierbei handelt es sich nicht um einen Ummeldetatbestand. 

Sie können Ihr Gewerbe persönlich (nach vorheriger Terminabsprache) oder im elektronischen Verfahren ummelden.

Folgende Gebühren werden erhoben:
 

  • Gewerbe-Ummeldung
    Bescheinigungen des Empfanges und Prüfung der Anzeige über den Beginn oder die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen (Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes, Ausdehnung auf nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen) (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1 und § 14 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 2 der Gewerbeordnung - GewO)
 

          a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von
              Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind      

26,00 €

          b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte
              Gesellschafter von Personengesellschaften sind   

33,00 €

          c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen 

13,00 €

  • Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung  für Gewerbetreibende  

15,00 €

                                                           

Bei elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsescheinigung Ihrer Ummeldung sofort 

Bei schriftlicher Ummeldung innerhalb von 3 Tagen.

  • Online Service oder PDF-Antrag

  • Sie verlegen den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort innerhalb von Menden? Oder bieten Sie künftig zusätzliche andere Waren oder Leistungen an, die für das derzeit angemeldete Gewerbe unüblich sind? In diesen und weiteren Fällen müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.

Herr L. Kuge

Team Sicherheit und Ordnung
Details