Förderung des Erwerbs von Altbauten
Mit dem 2015 vom Rat beschlossenen Förderprogramm will die Stadt Menden für junge Familien die Voraussetzungen für ein Bleiben in bzw. einen Zuzug nach Menden verbessern.
Ein solches Fördermodell wurde bereits 2007 in der Gemeinde Hiddenhausen aufgestellt und seither mehrfach ausgezeichnet und von anderen Städten übernommen.
Menden möchte mit dem Programm gleich mehreren negativen Effekten des demografischen Wandels entgegenwirken. Ohne zusätzlichen Baulandverbrauch sollen junge Familien an Menden gebunden werden und zugleich der Leerstand älterer Immobilien und die Überalterung ganzer Stadtteile gemindert werden.
Was bietet das Förderprogramm?
- Junge Familien werden beim Erwerb einer eigenen mindestens 25 Jahre alten Immobilie unterstützt.
- Der maximale Förderungsbetrag beläuft sich auf 9.000 Euro; verteilt auf 6 Jahre.
- Um vor teuren Überraschungen geschützt zu sein, wird auch die Erstellung eines Altbaugutachtens mit maximal 1.500 Euro gefördert.
Die vollständige Förderrichtlinie finden Sie hier. Die Antragsformulare können nachfolgend heruntergeladen werden.
Die Förderung eines Altbaugutachtens ist nur vor einem Kauf des Gebäudes möglich. Bei Antragstellung ist die schriftliche Einverständniserklärung des Altbaueigentümers vorzulegen (s. u.).
Der Fördergeldempfänger, der Sachverständige oder Architekt und der Eigentümer müssen mit der weiteren Nutzung des geförderten Altbaugutachtens durch die Stadt Menden (Sauerland) in einem Informationspool (Sammlung, Veröffentlichung und Weitergabe an andere Interessierte) einverstanden sein (Einverständniserklärung s. u).
Zuschüsse können nur gewährt werden, soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Nachfolgende herunterladbare Anträge / Einverständniserkärungen können online ausgefüllt und nach dem Ausdruck unterschrieben werden.