Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Jung kauft Alt - Junge Menschen kaufen alte Häuser

Förderung des Erwerbs von Altbauten

Mit dem 2015 vom Rat beschlossenen Förderprogramm will die Stadt Menden für junge Familien die Voraussetzungen für ein Bleiben in bzw. einen Zuzug nach Menden verbessern.

Ein solches Fördermodell wurde bereits 2007 in der Gemeinde Hiddenhausen aufgestellt und seither mehrfach ausgezeichnet und von anderen Städten übernommen.

Menden möchte mit dem Programm gleich mehreren negativen Effekten des demografischen Wandels entgegenwirken. Ohne zusätzlichen Baulandverbrauch sollen junge Familien an Menden gebunden werden und zugleich der Leerstand älterer Immobilien und die Überalterung ganzer Stadtteile gemindert werden.

Was bietet das Förder­pro­gramm?

  • Junge Familien werden beim Erwerb einer eigenen mindestens 25 Jahre alten  Immo­bilie unter­stützt.
  • Der maximale Förderungs­betrag beläuft sich auf 9.000 Euro; verteilt auf 6 Jahre.
  • Um vor teuren Über­raschungen geschützt zu sein, wird auch die Erstellung eines Altbau­gut­achtens mit maximal 1.500 Euro gefördert.

Die vollständige Förderrichtlinie finden Sie hier. Die Antragsformulare können nachfolgend heruntergeladen werden.

Die Förderung eines Altbaugutachtens ist nur vor einem Kauf des Gebäudes möglich. Bei Antragstellung ist die schriftliche Einverständniserklärung des Altbaueigentümers vorzulegen (s. u.).

Der Fördergeldempfänger, der Sachverständige oder Architekt und der Eigentümer müssen mit der weiteren Nutzung des geförderten Altbaugutachtens durch die Stadt Menden (Sauerland) in einem Informationspool (Sammlung, Veröffentlichung und Weitergabe an andere Interessierte) einverstanden sein (Einverständniserklärung s. u).

Zuschüsse können nur gewährt werden, soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Nachfolgende herunterladbare Anträge / Einverständniserkärungen können online ausgefüllt und nach dem Ausdruck unterschrieben werden.