Bescheinigung aus dem Melderegister über die eigenen Personendaten zur Vorlage bei Behörden, Banken, Vereinen:
einfache Meldebescheinigung
Die Meldebehörde erteilt auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung.
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordens-, Künstlername
- Geburtsdatum und Ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
erweiterte Meldebescheinigung
Die erweiterte Meldebescheinigung ist weitestgehend mit der Meldebescheinigung identisch.
Auf Antrag können folgende Daten zusätzlich in die Bescheinigung aufgenommen werden:
- gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- frühere Anschriften,
- das Einzugs- und Auszugsdatum sowie
- der Familienstand oder auch die Religionszugehörigkeit.
Die Vorlage einer erweiterten Meldebescheinigung, die zusätzliche Daten zum Familienstand, Religion, der Staatsangehörigkeit und des Meldezeitraums enthält, ist in der Regel nur zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt erforderlich oder bei ausländischen Bürgerinnen und Bürgern zur Vorlage bei deren Konsulat.
Für die einfache und erweiterte Meldebescheinigung ist jedoch eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich. Es kann keine Vollmacht zur Beantragung erteilt werden.
Sie können jedoch bequem über unser Serviceportal beantragt werden: Online beantragen
"Lebens"bescheinigung
Insbesondere Bezieher ausländischer Renten werden mindestens einmal jährlich aufgefordert bei der ausländischen Rentenbehörde eine Lebensbescheinigung einzureichen.
Sie belegt, dass eine Person zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung lebt. Zur Beantragung ist die persönliche Vorsprache daher zwingend erforderlich. Sofern keine persönliche Vorsprache möglich ist, kann die Antragstellung durch eine bevollmächtige Person erfolgen. Allerdings erhält die Bescheinigung dann den Zusatz, dass die Person laut Melderegister als lebend registriert ist.
https://portal.menden.de/meldebescheinigung
https://www.menden.de/buergerservice-rathaus/buergerservice/dienstleistungen-a-z/dienstleistung/show/meldebescheinigung