Bescheinigung aus dem Melderegister über die eigenen Personendaten zur Vorlage bei Behörden, Banken, Vereinen. Online beantragen
Die Vorlage einer Aufenthaltsbescheinigung, die zusätzliche Daten zum Familienstand, Religion, der Staatsangehörigkeit und des Meldezeitraums enthält, ist in der Regel nur zur Anmeldung der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft beim Standesamt erforderlich.
Befindet sich der Hauptwohnsitz in Düsseldorf, kann die Aufenthaltsbescheinigung beim Standesamt im Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft ausgestellt werden.
Meldebescheinigung
Die Meldebehörde erteilt auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung.
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordens-, Künstlername
- Geburtsdatum und Ort sowie bei geburt im Ausland auch den Staat
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Aufenthaltsbescheinigung
Die Aufenthaltsbescheinigung oder auch erweiterte Meldebescheinigung ist weitestgehend mit der Meldebescheinigung identisch.
Auf Antrag können folgende Daten zusätzlich in die Bescheinigung aufgenommen werden:
- gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- frühere Anschriften,
- das Einzugs- und Auszugsdatum sowie
- der Familienstand oder auch die Religionszugehörigkeit.
In der Regel wird die Aufenthaltsbescheinigung zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt benötigt oder bei ausländischen Bürgerinnen und Bürgern zur Vorlage bei deren Konsulat.
Lebensbescheinigung
Insbesondere Bezieher ausländischer Renten werden mindestens einmal jährlich aufgefordert bei der ausländischen Rentenbehörde eine Lebensbescheinigung einzureichen.
Sie belegt, dass eine Person zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung gelebt hat. Zur Beantragung ist die persönliche Vorsprache daher zwingend erforderlich. Sofern keine persönliche Vorsprache möglich ist, kann die Antragstellung durch eine bevollmächtige Person erfolgen. Allerdings erhält die Bescheinigung dann den Zusatz, dass die Person laut Melderegister als lebend registriert ist.
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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