Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Parkausweis für Bewohner

Gemäß  § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 a Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) besteht die Möglichkeit, als Anwohner in den unten aufgeführten Zonen eine Ausnahmegenehmigung in Form eines Bewohnerparkausweises zu beantragen.

Anspruchsberechtigt ist laut den og. gesetzlichen Bestimmungen nur derjenige, der aufgrund mangelnder privater Stellflächekeine Möglichkeit zum Abstellen seines Fahrzeuges hat.

Ein Anspruch auf einen „festen“ Parkplatz besteht jedoch nicht.

Zone 1: 
An der Stadtmauer                                                    
Apothekergasse                                                        
Bahnhofstraße                                                          
Brandstraße                                                               
Färbergasse 
Gerberstraße
Hauptstraße                                                               
Hochstraße 
Kirchplatz 
Kirchstraße     
Lohmühle      
Marktplatz      
Marktstraße    
Neumarkt              
Nordwall 22, 22 a, 24          
Pastoratstraße          
Querstraße
Südwall               
Synagogengasse            
Turmstraße                   
Vincenzstraße           
Wasserstraße           
                                          
Zone 2:                            
Daimlerstraße                    
Kaiserstraße 1 - 9 und 2 - 12         

Zone 3:
Am Alten Amt
Gartenstraße 21 - 35 (nur ungerade)
Gartenstraße 30 - 38 (nur gerade)
Zeppelinstraße

Zone 4:
Hördinger Kamp
Papenhausenstraße 1 - 31 (nur ungerade)
Papenhausenstraße 2 - 28 (nur gerade)

Zone 5:
Baustraße

Zone 6:
Brückstraße 19 - 37 (nur ungerade)
Brückstraße 20 - 30 (nur gerade)
Kapellenstraße 7 - 23 (nur ungerade)
Kapellenstraße 8 - 16 (nur gerade)
Schützenstraße 1 - 7 (nur ungerade)
Schützenstraße 2 - 32 (nur gerade)
Twiete 3 - 17 a (nur ungerade)
Twiete 4 - 18 a (nur gerade)

Zone 7:
Am Stein
Antoniusweg
Bittfahrt 1 – 29 (nur ungerade)
Bittfahrt 2 – 34  (nur gerade)
Fuchshöhlenweg 1 – 15 (nur ungerade)
Fuchshöhlenweg 2 – 8 (nur gerade)
Hahnenwall
Krankenhausweg


Berechtigt ist, wer

  • mit Hauptwohnsitz im o. g. Bereich gemeldet ist.
    (Der berechtigten Person muss ein Pkw zur  Dauernutzung zur Verfügung stehen. Ebenso muss diese im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B sein. Pro Personwird nur ein Bewohner-Parkausweis ausgestellt.)
  • als Halter/-in im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) eingetragen ist oder eine Nutzungsüberlassung vom Fahrzeughalter/in vorlegt.
    (Fahrzeughalter/-in kann entweder eine Firma oder bei Privatfahrzeugen eine in grader Linie verwandte Person der antragstellenden Person sein. Bei dem Fahrzeug muss es sich um einen Pkw, also ein Fahrzeug zur Personenbeförderung mit mindestens 4 Rädern handeln.)


Der Bewohnerparkausweis wird im Team Sicherheit und Ordnung der Stadt Menden ausgestellt.

Gebühren:

  • für 12 Monate:                               30,00 €
  • für 24 Monate:                               50,00 €
  • Änderung bei Fahrzeugwechsel:  10,00 €
  • Neuerteilung nach Verlust:          10,00 €

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Führerschein Klasse B
  • Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1  
  • unterschriebene Nutzungsüberlassung, falls das dauernd genutzte Fahrzeug auf eine andere Person zugelassen ist 
    • bei Privatperson: zusätzlich eine Kopie des Personalausweises vorlegen.
      (Bei der Privatperson muss es sich um eine Person handeln, die mit der antragstellenden Person in grader Linie verwandt ist.
    • bei Firmen:  Von der Firma ist ein Nachweis über die Nutzung eines Dienstfahrzeuges für private Zwecke schriftlich einzureichen (Schreiben mit Firmenlogo).                

 

Frau V. Kletke

Team Sicherheit und Ordnung
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