Gemäß § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 a Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) besteht die Möglichkeit, als Anwohner in den unten aufgeführten Zonen eine Ausnahmegenehmigung in Form eines Bewohnerparkausweises zu beantragen.
Anspruchsberechtigt ist laut den og. gesetzlichen Bestimmungen nur derjenige, der aufgrund mangelnder privater Stellflächekeine Möglichkeit zum Abstellen seines Fahrzeuges hat.
Ein Anspruch auf einen „festen“ Parkplatz besteht jedoch nicht.
Zone 1:
An der Stadtmauer
Apothekergasse
Bahnhofstraße
Brandstraße
Färbergasse
Gerberstraße
Hauptstraße
Hochstraße
Kirchplatz
Kirchstraße
Lohmühle
Marktplatz
Marktstraße
Neumarkt
Nordwall 22, 22 a, 24
Pastoratstraße
Querstraße
Südwall
Synagogengasse
Turmstraße
Vincenzstraße
Wasserstraße
Zone 2:
Daimlerstraße
Kaiserstraße 1 - 9 und 2 - 12
Zone 3:
Am Alten Amt
Gartenstraße 21 - 35 (nur ungerade)
Gartenstraße 30 - 38 (nur gerade)
Zeppelinstraße
Zone 4:
Hördinger Kamp
Papenhausenstraße 1 - 31 (nur ungerade)
Papenhausenstraße 2 - 28 (nur gerade)
Zone 5:
Baustraße
Zone 6:
Brückstraße 19 - 37 (nur ungerade)
Brückstraße 20 - 30 (nur gerade)
Kapellenstraße 7 - 23 (nur ungerade)
Kapellenstraße 8 - 16 (nur gerade)
Schützenstraße 1 - 7 (nur ungerade)
Schützenstraße 2 - 32 (nur gerade)
Twiete 3 - 17 a (nur ungerade)
Twiete 4 - 18 a (nur gerade)
Zone 7:
Am Stein
Antoniusweg
Bittfahrt 1 – 29 (nur ungerade)
Bittfahrt 2 – 34 (nur gerade)
Fuchshöhlenweg 1 – 15 (nur ungerade)
Fuchshöhlenweg 2 – 8 (nur gerade)
Hahnenwall
Krankenhausweg
Berechtigt ist, wer
- mit Hauptwohnsitz im o. g. Bereich gemeldet ist.
(Der berechtigten Person muss ein Pkw zur Dauernutzung zur Verfügung stehen. Ebenso muss diese im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B sein. Pro Personwird nur ein Bewohner-Parkausweis ausgestellt.) - als Halter/-in im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) eingetragen ist oder eine Nutzungsüberlassung vom Fahrzeughalter/in vorlegt.
(Fahrzeughalter/-in kann entweder eine Firma oder bei Privatfahrzeugen eine in grader Linie verwandte Person der antragstellenden Person sein. Bei dem Fahrzeug muss es sich um einen Pkw, also ein Fahrzeug zur Personenbeförderung mit mindestens 4 Rädern handeln.)
Der Bewohnerparkausweis wird im Team Sicherheit und Ordnung der Stadt Menden ausgestellt.
https://portal.menden.de/extension/service/auth-call/687528ee-4267-49a1-a93f-e4dbe329a842
https://www.menden.de/buergerservice-rathaus/buergerservice/dienstleistungen-a-z/dienstleistung/show/parkausweis-fuer-bewohner