Dienstleistungen A - Z

Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Übersicht der Dienstleistungen

Pflegekinderdienst

Kinder sollen grundsätzlich die Möglichkeit haben, in einem familiären Umfeld aufzuwachsen. Nicht alle Eltern können jedoch die Erziehung ihrer Kinder bewältigen. Eine mögliche Hilfe sind Pflegeeltern, die Kinder und Jugendliche vorübergehend oder dauerhaft in ihrem Haushalt aufnehmen. Der  Pflegekinderdienst der Stadt Menden berät und begleitet deshalb Pflegefamilien und bietet Pflegeelternseminare an.

Pflegeeltern bieten dem Kind Stabilität, Zuwendung und Geborgenheit, Integration in die neue Familie und Begleitung auf dem Weg in eine selbstständige Lebensführung. Sie nehmen das Kind mit seiner bisherigen Entwicklung und eigenen Geschichte an und sind offen gegenüber der Beziehung zur Herkunftsfamilie. Man unterscheidet zwischen Bereitschaftspflege, Verwandtenpflege, zeitlich befristeten Pflegeverhältnissen und Vollzeitpflege.

Der Pflegekinderdienst der Stadt Menden berät und begleitet die Pflegefamilien vor und während des gesamten Pflegeverhältnisses. Er ist Bindeglied zwischen Herkunftsfamilie und Pflegefamilie, wählt für die Kinder und Jugendlichen geeignete Pflegeeltern aus, gestaltet Besuchskontakte und begleitet eine mögliche Rückkehr des Kindes in die Herkunftsfamilie.

Beratung und Begleitung

Ein Pflegekind vorübergehend oder auf Dauer in die Familie aufzunehmen, ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Der Pflegekinderdienst berät und informiert Pflegeelternbewerber und bereitet sie darauf vor. Hierfür macht er verschiedene Angebote, wie Einzelgespräche, Schulungen, Pflegeelternstammtische, Pflegeelternseminare sowie Fortbildungsveranstaltungen mit externen Referenten. 

In den Seminaren erwerben Pflegeeltern Kenntnisse über Entwicklungspsychologie und Erziehung, spezifische Krankheitsbilder und Verhaltensauffälligkeiten von Kindern sowie über rechtliche und finanzielle Grundlagen.

  • § 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung
  • § 33 SGB VIII Vollzeitpflege
  • §§ 36, 37 SGB VIII
  • § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige
  • § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
  • § 1688 BGB Entscheidungsbefugnisse der Pflegeperson

Frau S. Oenings

Team Stationäre Hilfen und Eingliederungshilfen
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Frau M. Bögge

Team Stationäre Hilfen und Eingliederungshilfen
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Frau H. Werny

Pflegekinderdienst Team Stationäre Hilfen und Eingliederungshilfen
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Frau N. Rode

Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung Team Stationäre Hilfen und Eingliederungshilfen
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Frau T. Röken

Team Stationäre Hilfen und Eingliederungshilfen
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