Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Reisepass

 

Seit ein paar Jahren gibt es den biometrischen Reisepass (e-Pass) in Deutschland. Neben den chipgespeicherten persönlichen Daten werden auch zwei Fingerabdrücke gespeichert. Damit sollen Reisepässe noch sicherer gegen Fälschungen und Missbrauch geschützt werden. Diesen e-Pass gibt es nun seit dem 01.03.2017 in einem neuen Format. Alle früher ausgestellten Reisepässe behalten jedoch ihre Gültigkeit.

Hinweise zur Beantragung neuer Reisepässe, dies gilt auch für Kinder, da es seit dem 01.01.2024 den Kinderreisepass nicht mehr gibt!

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Reisepasses wird nach vorheriger Terminvereinbarung vom Bürgerbüro im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller muss zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung persönlich erscheinen. Der neue Reisepass wird im Bürgerbüro der Stadt Menden ausgehändigt. Bei der Bestellung Ihres Reisepasses wurde Ihnen ein Code mitgegeben. Mit diesem Code haben Sie hier die Möglichkeit, den Status Ihres Dokuments abzufragen.

Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Reisepass auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. In diesem Fall muss jedoch die schriftliche Vollmacht im unteren Abschnitt der Mitteilung zur Abholung ausgefüllt sein.

Expresspass

Der Expresspass ist als EU-Reisepass mit 32 Seiten oder als 48-Seiten-Pass erhältlich und vor allem für Bürger interessant, die sehr kurzfristig einen Reisepass benötigen. Die Anlieferung der Express-Dokumente in der jeweiligen Behörde erfolgt derzeit nicht mehr innerhalb von 3 Werktagen, da die Bundesdruckerei die Lieferzeiten nicht mehr garantieren kann, es ist daher mit einer längeren Lieferfrist zu rechnen.

Terminreservierung für die Beantragung eines Reisepasses

Kosten

 

 Standard
(32 Seiten)
Standard
(48 Seiten)
Express
(32 Seiten)
Express
(48 Seiten)
Reisepass und noch keine 24 Jahre alt37,50 €59,50 €69,50 €91,50 €
Reisepass 24 Jahre alt oder älter70,00 €92,00 €102,00 €124,00 €

Bitte beachten Sie: Die Gebühr ist bei Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.

Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:   

  • 1 Lichtbild aus neuester Zeit, das nicht älter als zwölf Monate sein darf, in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand), das den Anforderungen der ICAO-Richtlinien entspricht (biometrietaugliches Passfoto). Bitte weisen Sie den Fotografen ausdrücklich darauf hin, dass das Passfoto für einen neuen deutschen Reisepass benötigt wird. Ungeeignete Lichtbilder müssen bei der Antragsstellung zurückgewiesen werden! Als zusätzliche Serviceleistung bieten wir Ihnen die Nutzung des Speedcaptures an. Die Speed Capture Station ist ein Terminal, an welchem Sie in wenigen Minuten selbständig die für die Beantragung eines Ausweises oder Passes notwendigen biometrischen Merkmale - Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift - erfassen lassen können. Das Nutzungsentgelt für die Aufnahme des Fotos beträgt 6,- Euro. Die Kosten fallen auch nur einmalig an - falls Sie also zum Beispiel gleichzeitig einen neuen Personalausweis und Reisepass beantragen. Die Station kann jedoch aus technischen Gründen erst ab einer Körpergröße von 1,20 Meter uneingeschränkt genutzt werden.
  • der alte Reisepass; wenn kein alter Reisepass vorhanden ist, genügt auch ein Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
  • bei Spätaussiedlern und anderen Personen, bei denen sich nachträglich Änderungen der Namensführungen ergeben haben, zusätzlich eine Bescheinigung über die Namensführung und die Spätaussiedlerbescheinigung,
  • für Personen unter 18 Jahren muss der Reisepass grundsätzlich von den gesetzlichen Vertretern beantragt werden. Dies sind in der Regel beide Eltern. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, muss der andere Elternteil nicht am Antrag mitwirken. Das alleinige Sorgerecht muss jedoch bei Antragstellung nachgewiesen werden.
  • ist das Kind 10 Jahre oder älter, muss es den Antrag unterschreiben.