Dienstleistungen A - Z

Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Übersicht der Dienstleistungen

Reisepass

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Reisepasses wird nach vorheriger Terminvereinbarung vom Bürgerbüro im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller muss zur Überprüfung seiner Identität persönlich erscheinen. Das betrifft auch Kinder jeden Alters.

Bitte beachten Sie:  Seit dem 01.05.2025 werden nur noch digital erstellte und medienbruchfrei weiterverarbeitete Lichtbilder akzeptiert. Passbilder in Papierform können daher nicht mehr akzeptiert werden. Die Fotos können durch einen Fotodienstleister gefertigt werden. Dieser lädt die Fotos in die dafür vorgesehene Cloud hoch. 

Hier finden Sie Fotografen in Ihrer Nähe, die Passbilder digital und rechtskonform erstellen: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

Die Übermittlung per Email oder durch einen externen Datenträger z.B. USB-Stick ist NICHT möglich. 

Vor Ort ist die Aufnahme des Lichtbildes an der Speed Capture Station möglich. Hier können Sie selbständig die für die Beantragung eines Ausweises oder Passes notwendigen biometrischen Merkmale - Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift - erfassen. Das Lichtbild wird nicht ausgedruckt und kann deshalb nicht für andere Angelegenheiten wie die Ausstellung eines Fischereischeines verwendet werden. Das Nutzungsentgelt für die Aufnahme des Fotos beträgt 6,- Euro.  Die Station kann jedoch aus technischen Gründen erst ab einer Körpergröße von 1,20 Meter genutzt werden, was die Fertigung von Passbildern für Säuglinge und Kleinkinder ausschließt. 

Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Reisepasses durch die Bundesdruckerei in Berlin, was in der Regel bis zu sechs Wochen dauern kann, erhalten Sie eine Abholbenachrichtigung. Sobald Sie diese erhalten haben, können Sie den Reisepass im Bürgerbüro abholen. Bei der Bestellung Ihres Passes kann Ihnen auf Wunsch ein Code mitgegeben werden, mit dem Sie hier die Möglichkeit haben, den Bestellstatus Ihres Dokuments jederzeit abzufragen.

Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Pass auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. In diesem Fall muss jedoch die schriftliche Vollmacht zur Abholung ausgefüllt sein. Seit dem 01.05.2025 können Sie sich den Reisepass gegen eine Gebühr von 15,00 € direkt zusenden lassen.

Expresspass

Der Expresspass ist erhältlich und vor allem für Bürger interessant, die sehr kurzfristig einen Reisepass benötigen. Die Anlieferung der Expressdokumente in der jeweiligen Behörde erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Werktagen. Für Expressdokumente ist dann jedoch ein Direktversand nicht möglich.

In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Reisepasses auch ein vorläufiger Reisepass mit einer Anlass bezogenen Gültigkeitsdauer ausgestellt werden, wenn die Möglichkeit eines Expresspasses nicht mehr besteht.

Terminreservierung für die Beantragung eines Reisepasses

Die Abholung des Reisepasses ist ohne Termin möglich. Bitte denken Sie unbedingt an Ihren alten oder vorläufigen Reisepass.

Kosten

 

 Standard
(32 Seiten)
Standard
(48 Seiten)
Express
(32 Seiten)
Express
(48 Seiten)
Reisepass und noch keine 24 Jahre alt37,50 €59,50 €69,50 €91,50 €
Reisepass 24 Jahre alt oder älter70,00 €92,00 €102,00 €124,00 €

Bitte beachten Sie: Die Gebühr ist bei Antragstellung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.

Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:   

  • 1 digitales, biometrisches Lichtbild (siehe oben),
  • der Reisepass, Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung (keine Krankkassenkarte, kein Schüler- oder Schwerbehindertenausweis). Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
  • bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namensführung und die Spätaussiedlerbescheinigung,
  • für Personen unter 18 Jahren muss der Reisepass grundsätzlich von den gesetzlichen Vertretern beantragt werden. Dies sind in der Regel beide Eltern. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, muss der andere Elternteil nicht am Antrag mitwirken. Das alleinige Sorgerecht muss jedoch bei Antragstellung nachgewiesen werden.