Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Schülerbeförderung

Einen Anspruch auf Anerkennung der Fahrkosten nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW (SchfkVO NRW) haben Schülerinnen und Schüler, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

 

Dabei gilt das Schulträgerprinzip, d.h. der Schulträger der besuchten Schule übernimmt die Schülerfahrkosten auf Antrag unabhängig vom Wohnsitz der Schülerin oder des Schülers. Die Stadt Menden ist somit nur Kostenträger für die Fahrkosten derjenigen Schülerinnen und Schüler die eine Schule in Menden in städt. Trägerschaft besuchen.

 

Weitere Informationen rund um das Thema Schülerbeförderung erhalten Siehier.

Frau B. Beisheim

Team Schule und Sport
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