Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Standesamt - Namensänderungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

  • Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens / Lebenspartnerschaftsnamens.
  • Hinzufügung des Geburtsnamens oder des bisherigen Familiennamens zum Ehenamen / Lebenspartnerschaftsnamen.
  • Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe.
  • Widerruf des hinzugefügten Namens.
  • Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe / Lebenspartnerschaft.
  • Namenserteilung (Einbenennung) bei Kindern unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Namenserteilung auf den Namen des Vaters bei nicht miteinander verheirateten Eltern.
  • Namensbestimmung eines Kindes nach Bestimmung der gemeinsamen Sorge.
  • Namensänderung bei elterlichem Namenswechsel.
LeistungGebühren
Beurkundung einer Namenserklärung21,00 €
Ausstellung einer Namensänderungsbescheinigung9,00 €

 

Wegen der im Einzelfall notwendigen Voraussetzungen und erforderlichen Nachweise setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt in Verbindung.

Frau C. Wenzel

Team Standesamt
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