Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Standesamt - Urkundenservice

Hat das Standesamt in Geburts-, Heirats- oder Sterbefällen sowie bei eingetragenen Lebenspartnerschaften Beurkundungen vorgenommen, so können Sie dort entsprechende Urkunden erhalten. Das Standesamt kann Ihnen allerdings nur Urkunden ausstellen, sofern es die Register noch führt. Die Fortführungsfristen betragen bei

Geburtenregistern

110 Jahre

Ehe- und Lebenspartnerschaftsregistern

 80 Jahre

Sterberegistern

 30 Jahre

Sollte das Ereignisdatum länger zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv.

 

Urkunden aus dem Geburtenregister, aus dem Eheregister, dem Lebenspartnerschaftsregister und aus dem Sterberegister können Sie hier online bestellen: zum Onlineservice der Stadt Menden (Sauerland)

 

  • Bei der Anforderung einer Urkunde, die sich auf einen Personenstandsfall (Eheschließung, Geburt, Tod) bezieht, der vor dem 01.01.1975 eingetreten ist, ist es erforderlich, dass Sie den genauen Ereignisort angeben. Nur so ist es möglich, den richtigen Eintrag zu finden.
  • Für die ehemalige Amtsgemeinde Sümmern kann Ihnen das Standesamt Menden (Sauerland) nur dann Urkunden ausstellen, wenn sich der Personenstandsfall vor dem 01.01.1975 ereignet hat. Für nach diesem Zeitpunkt eingetretene Personenstandsfälle wenden Sie sich bitte an das Standesamt Iserlohn.
  • Für die ehemalige Amtsgemeinde Wimbern kann Ihnen das Standesamt Menden (Sauerland) nur dann Urkunden ausstellen, wenn sich der Personenstandsfall vor dem 01.07.1969 ereignet hat. Für nach diesem Zeitpunkt eingetretene Personenstandsfälle wenden Sie sich bitte an das Standesamt Wickede (Ruhr).
  • Sollte der Personenstandsfall im Ausland eingetreten und ab dem 01.01.2009 beim Standesamt Menden (Sauerland) nachbeurkundet worden sein, so kann Ihnen das Standesamt Menden (Sauerland) auch darüber Urkunden ausstellen. In diesem Fall geben sie als Ereignisort bitte "im Ausland" und die Eintragsnummer und das Eintragsjahr an (diese können Sie einer schon vorhandenen Urkunde entnehmen). Sollten Ihnen die Eintragsnummer und das Eintragsjahr nicht bekannt sein, ist eine Urkundenanforderung auf diesem Wege nicht möglich. Fordern Sie die Urkunde dann bitte persönlich oder schriftlich an.

 

LeistungenGebühren
Ausstellung einer Urkunde10,00 €
jede weitere Urkunde, die im selben Arbeitsgang ausgestellt wird5,00 €

Frau S. Maluty

Team Standesamt
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Frau S. Gödde

Team Standesamt
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