Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Teilungsgenehmigung

Die Teilung unbebauter Grundstücke bedarf keiner Teilungsgenehmigung, sondern eines Negativzeugnisses.

Die Teilung bebauter Grundstücke bedarf nach dem geltenden Bauordnungsrecht einer Teilungsgenehmigung.

Es empfiehlt sich, den Teilungsantrag durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beim Bauaufsichtsamt der Stadt Menden (Sauerland) vorlegen zu lassen.

  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
  • Landesbauordnung (BauO NRW)
  • Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

Herr S. Börsting

Abt. Umwelt und Bauverwaltung
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