Bei der Ermittlung der Schmutzwassermenge werden die auf dem Grundstück anderweitig verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen (sog. Wasserschwundmengen) abgezogen, die nachweisbar nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden. Der Nachweis der Wasserschwundmengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Der Gebührenpflichtige ist grundsätzlich verpflichtet, den Nachweis durch eine auf seine Kosten eingebaute, messrichtig funktionierende und geeignete Messeinrichtung in Anlehnung an das Mess- und Eichrecht (MessEG, MessEV) zu führen.
Einen neu installierten Wasserzähler für die Gartenbewässerung können Sie der Stadt Menden mit folgendem Online-Formular melden: Anmeldung Wasserzähler Gartenbewässerung
Die jeweils aktuellen Zählerstände dieses Wasserzählers für die Berücksichtigung in der Jahresabrechnung können Sie mit der jährlichen Meldung der Wasserschwundmenge ebenfalls direkt online an die Stadt Menden melden: Meldung Wasserschwundmenge
Im Einzelnen wird hierzu auf Folgendes hingewiesen:
- Wasserschwundmengen für bereits angemeldete Wasserzähler sind, bezogen auf das jeweilige Kalenderjahr, durch den Gebührenpflichtigen bis zum 31. März des folgenden Jahres über das Formular Meldung Wasserschwundmenge bei der Abteilung Straßenbau und Verkehr/ Stadtentwässerung der Stadt Menden (Sauerland) geltend zu machen. Anträge, die nach dieser Frist eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Sollten Sie nicht über einen Internetanschluss verfügen, können Sie sich gerne telefonisch oder per Mail melden.
- Mit dem Antrag ist der Zählerstand mit mindestens zwei Fotos nachzuweisen. Auf einem Foto soll der Zähler mit Zählerstand, die Zählernummer, das Eichdatum mit der ordnungsgemäßen Verplombung erkennbar sein. Weitere Fotos sollen den Einbauort mit der Umgebung des Zählers aussagekräftig darstellen. Die Bilder sind unbedingt im JPG-Format einzureichen. Bei mehreren Zählern (z.B. einer im Garten und einer im Vorgarten) ist für jeden Zähler ein separater Antrag einzureichen.
Eine telefonische Mitteilung der Zählerstände ist nicht möglich!
- Der Gebührenpflichtige ist grundsätzlich verpflichtet, den Nachweis durch einen auf seine Kosten eingebauten, ordnungsgemäß funktionierenden, geeichten und verplombten Wasserzähler (Zwischenzähler) zu führen. Der geeichte Wasserzähler ist nach den Herstellerangaben in regelmäßigen Abständen, spätestens nach 6 Jahren, auszutauschen. Der Zählerwechsel (Tausch) ist der Abteilung Straßenbau und Verkehr/ Stadtentwässerung schriftlich mitzuteilen. Ist ein Zähler z.B. in 2026 eingebaut und bis 2032 geeicht, benötigen Sie erst in 2033 einen neuen Zähler. Entscheidend ist das Eichjahr, das auf dem Zähler angegeben ist. Ein Zähler der in 2026 eingebaut wurde, aber in 2024 (M24) geeicht wurde, muss 2031 ausgetauscht werden, weil die Eichung 2030 ihre Gültigkeit verliert.
Der Zähler für Außenzapfstellen ist in der Regel durch einen Fachbetrieb fest im Leitungssystem zu verbauen. Ist der Leitungsverlauf vom Zähler bis zum Außenzapfhahn nicht sichtbar, wird eine Bestätigung des Fachunternehmens erforderlich, dass ausschließlich die Außenzapfstelle für die Gartenbewässerung angeschlossen ist.
Zwischen dem Zähler und dem Außenzapfhahn dürfen keine weiteren Abzweige vorhanden sein.
Sogenannte Zapfhahn- oder Aufschraubzähler werden nur anerkannt, wenn sich die Zapfstelle außerhalb des Gebäudes in unmittelbarer Nähe des Gartens befindet. Unterhalb dieser Zapfstelle darf sich kein an den Kanal angeschlossener Ablauf wie z. B. ein Waschbecken oder eine Ablaufrinne befinden.
Der Zähler darf im Winter nicht abmontiert werden. Für den Frostschutz der Anlage ist der Eigentümer verantwortlich.
- Bei nicht geeichten Zählern bzw. Ablauf der Eichfrist oder nicht fristgerechter Meldung des Zählerstandes kann keine Schmutzwassergebührenminderung gewährt werden.
Die Stadt Menden ist nicht verpflichtet den Zählerstand abzufragen oder auf den Ablauf der Eichfrist hinzuweisen!
- Wird in einem Jahr kein Antrag auf Anerkennung von Abzugsmengen gestellt, kann bei einem Antrag im Folgejahr nicht die volle Differenz zum letzten gemeldeten Zählerstand berücksichtigt werden; es erfolgt dann lediglich eine anteilige Berechnung.
Die anerkannten Wasserschwundmengen werden auf dem Abgabenbescheid automatisch im Verbrauchsjahr abgezogen, das der Berechnung der Schmutzwassergebühr zugrunde liegt.
Hinweise zum erstmaligen Einbau bzw. zum Austausch eines Wasserzählers zur Gartenbewässerung
- Der erstmalige Einbau bzw. der Austausch eines Wasserzählers ist jederzeit möglich und vor der Inbetriebnahme bei Abteilung Straßenbau und Verkehr/ Stadtentwässerung der Stadt Menden (Sauerland) über das vollständig ausgefüllte Formular Meldung Wasserschwundmenge anzumelden. Der Einbau des Zählers ist anhand von mindestens zwei Fotos nachzuweisen. Sind mehr als zwei Fotos erforderlich, können diese zusätzlich per Mail gesendet werden. Auf einem Foto soll der Zähler mit Zählerstand, die Zählernummer, das Eichdatum mit der ordnungsgemäßen Verplombung erkennbar sein. Weitere Fotos sollen den Einbauort mit der Umgebung des Zählers aussagekräftig darstellen. Die Bilder sind unbedingt im JPG-Format einzureichen.
- Im Anschluss daran erfolgt ein gemeinsamer Ortstermin.
Ansprechpartner hierfür ist Herr Kasperczyk, Tel.-Nr. 02373 903-1218, - E-Mail: e.kasperczyk@menden.de.
- Seitens der Abteilung Straßenbau und Verkehr/ Stadtentwässerung wird den interessierten Grundstückseigentümern empfohlen, vor einer Entscheidung über den Einbau eines Zwischenzählers zunächst die Wirtschaftlichkeit abzuschätzen. So sind den Kosten für die Anschaffung und den Einbau eines geeichten Wasserzählers die jährlich voraussichtlich eingesparten Schmutzwassergebühren gegenüber zu stellen. Als Faustregel gilt, dass ein handelsüblicher 10l-Eimer ca. 100 Mal gefüllt werden muss, damit das zur Gartenbewässerung benutzte Frischwasser zu einer Einsparung von 3,24 EUR (Gebührensatz 2026 je m3) bei den Schmutzwassergebühren führt.
Wichtiger Hinweis:
Eine Reduzierung der Schmutzwassergebühr erfolgt nur, wenn sich die Zapfstelle außerhalb des Gebäudes in unmittelbarer Nähe des Gartens befindet (ist anhand von Fotos zu belegen). Unterhalb dieser Zapfstelle darf sich kein an den Kanal angeschlossener Ablauf wie z. B. ein Waschbecken oder eine Ablaufrinne befinden.
Bei fest verbauten Wasserzählern, darf zwischen dem Zähler und dem Außenzapfhahn kein weiterer Abzweig vorhanden sein
Die Befüllung eines Schwimm- oder Planschbeckens jeglicher Art und Größe ist vom Frischwasserabzug ausgeschlossen, da es sich nach den wasserrechtlichen Vorschriften (§ 54 Wasserhaushaltsgesetz) um Schmutzwasser handelt und somit über die öffentliche Abwasseranlage zu entsorgen ist.
Stadt Menden (Sauerland)
Abteilung Straßenbau und Verkehr/ Stadtentwässerung
Westwall 19
58706 Menden
https://www.menden.de/buergerservice-rathaus/buergerservice/dienstleistungen-a-z/dienstleistung/show/wasserschwundmenge