Sind Sie gerade umgezogen und möchten Ihren Wohnsitz als Haupt- oder alleinige Wohnung anmelden?
Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung haben Sie die Möglichkeit dies direkt online, kostenlos und ohne Behördengang zu erledigen. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung und aktualisieren Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre eID-Karte. Am einfachsten geht es mit Ihrem Smartphone.
Hier geht es zur elektronischen Wohnsitzanmeldung.
Die An- oder Ummeldung können Sie natürlich auch weiterhin vor Ort im Bürgerbüro erledigen.
Hier gelangen Sie zur Terminbuchung des Bürgerbüros.
Die Verpflichtung zur Anmeldung entsteht mit dem tatsächlichen Vorgang des Einzugs in eine Wohnung, unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt und ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug zu erledigen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.
Der Einzug ist durch den Wohnungsgeber schriftlich zu bestätigen. Die vom Wohnungsgeber unterschriebene Bestätigung über den Einzug ist vom Meldepflichtigen, im Rahmen der Anmeldung, bei der Meldebehörde vorzulegen.
Zeitgleich mit der Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für Auskunftsanfragen und Datenübermittlungen unter bestimmten Voraussetzungen sperren zu lassen.
Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, empfiehlt es sich, dass die Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abgeben.
Die An- und Ummeldung ist gebührenfrei.
Erfolgt die An- oder Ummeldung verspätet, also erst nach mehr als einem Monat, ist eine Verwarngebühr von 10,00 € zu zahlen.
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis und Reisepass bzw. Nationalpass) aller Meldepflichtigen und bei Doppelstaatlern alle Nationalpässe.
- ausgefüllter und vom Meldepflichtigen unterschriebener Anmeldevordruck (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
- Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
- ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung
- bei Minderjährigen ggf. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bei persönlicher Vorsprache: sofort
Anmeldung
Ummeldung
Wohnungswechsel
Zuzug
Hauptwohnsitz, Einwohnerwesen, ummelden, Anmeldebestätigung, Ummeldung, Wohnsitz ummelden, Meldewesen, Anmeldung in einer anderen Gemeinde, Wohnung, Anmeldebescheinigung, Meldeschein, Ummeldebescheinigung, Wohnsitzwechsel, Wohnsitzummeldung, Wohnsitz, Zweitwohnsitz, Ummeldebestätigung, Wohnsitz anmelden, Umzug, Nebenwohnsitz, Anmeldung, Wohnsitzanmeldung
Ummeldung