Wahlbekanntmachung

Am 28. September 2025 findet – vorbehaltlich der Feststellung des Wahlausschusses am 16.09.2025 - die Stichwahl 

für das Amt der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Menden (Sauerland) statt.

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Auf dem Gebiet der Stadt Menden sind insgesamt 34 Wahllokale eingerichtet.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 04. August bis 24. August 2025 übersandt worden sind ist der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ab 12:00 Uhr im Gymnasium an der Hönne, Walramstraße 2 - 6, 58706 Menden (Sauerland) zusammen.

Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Ausweis zur Wahl mitzubringen.

Zur Erleichterung des Wahlgeschäftes soll die Wahlbenachrichtigung bei der Wahl vorgelegt werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden.

Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes die Stimmzettel für die Stichwahl ausgehändigt. Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat.

Der Wähler hat für die Stichwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin eine Stimme.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk des Wahlgebietes oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde die Briefwahlunterlagen beschaffen.

Wahlscheine können bis zum 26.09.2025, 15:00 Uhr beim Bürgermeister der Stadt Menden (Sauerland), Bürgersaal, Neumarkt 3, 58706 Menden beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr gestellt werden.

Der Wahlbrief mit den Stimmzetteln – im verschlossenen Wahlumschlag – und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens

am Wahltag bis 16.00 Uhr

eingeht.

Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 25 Kommunalwahlgesetz).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Menden (Sauerland), 15.09.2020

Stadt Menden (Sauerland)

Der Wahlleiter

gez. Dr. Roland Schröder
(Wahlleiter)

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