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2. Runde zur Förderung allgemeiner Anliegen der Sportvereine gestartet

Bis zum 31. Oktober 2023 können Vereine nochmals Anträge stellen

Sportvereine können in diesem Jahr nochmals bis zum 31. Oktober 2023 Anträge auf Zuschüsse für Einzelmaßnahmen beantragen. Es werden vorrangig Anträge auf investive Zuschüsse berücksichtigt, die unmittelbar der Ausübung des Sports dienen.

Die maximale Förderhöhe beträgt 5.000 Euro. Der Verein übernimmt mindestens 50 % der nachgewiesenen Kosten als Eigenanteil, wobei alle sonstigen üblichen Zuwendungsträger (Landessportbund, Land, Kreis etc.) vorab in Anspruch zu nehmen sind. Die endgültige Höhe der Zuwendung ist abhängig von der Anzahl aller bis zum 31. Oktober 2023 eingegangenen und bewilligungsfähigen Anträge und wird erst nach Prüfung festgelegt, wodurch sich der vom Verein zu tragende Eigenanteil erhöhen kann. Eine abschließende Entscheidung zur Förderung und zur Höhe der Zuwendung trifft der Sportausschuss in seiner Sitzung am 30. November 2023. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.


Weitere Infos, die Bewilligungsbedingungen und das entsprechende Antragsformular gibt es im Internet unter www.menden.de/sport oder im Serviceportal unter portal.menden.de/services.

Kontakt:
Malte Heesmann (m.heesmann@menden.de, 02373 903-1497)

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Foto: Stadt Menden