Sportförderung in Menden

Mit der Sportförderung schafft das Sportteam der Stadt Menden die erforderlichen Voraussetzungen, damit alle Sporbegeisterten sowohl im Freizeit- und Breitensport als auch im Leistungssport auf ihre Kosten kommen. Neben der Schaffung und Erhaltung eines abwechselungsreichen und bedarfsgerechten Sportangebots steht das Sportteam als Kontaktstelle für Vereine und Verbände bereit, berät alle Sportinteressierten und ehrt in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtsportverband Menden e. V. sportliche Leistungen.

Mit der Verabschiedung einer Richtlinie zur besonderen finanziellen Förderung der Sportvereine in der Stadt Menden wurde zudem die Grundlage geschaffen, die Maßnahmen der Sportvereine finanziell zu unterstützen, die ohne diese Zuwendung nicht realisiert werden könnten. 

Und das wird über die Richtlinie finanziell gefördert:

Für allgemeine Anliegen der Sportvereine nach § 4 der Richtlinie können Vereine Zuschüsse für Einzelmaßnahmen beantragen. Die maximale Förderhöhe beträgt je Antrag 50 % der Kosten, maximal 5.000,00 Euro, wobei jeder Verein mehrere Anträge stellen kann. Die Förderung wird durch besonderen Bewilligungsbedingungen geregelt. Bis zum 30. April konnen Anträge gestellt werden. Der Sportausschuss entscheidet in seiner Sitzung im Sommer über die Anträge.


Zur Förderung der Jugendarbeit nach § 5 der Richtlinie gewährt die Stadt Menden pauschalierte Sportfördermittel für jedes jugendliche Mitglied, das noch nicht 19 Jahre alt ist. Bis zum 30.04. eines jeden Jahres können die Mittel von den Sportvereinen beantragt werden.

Das entsprechenden Antragsformular mit weiteren Infos erhalten Sie hier.


Anlässlich von Vereinsjubiläen (25-, 50-, 75-, 100-jähriges usw.) können Mendener Sportvereine nach § 6 der Richtlinie eine Zuwendung von 2,00 Euro je Jubiläumsjahr beantragen. Der Antrag kann bis 4 Wochen vor Jubiläumsanlass mit Hilfe des entsprechenden Antragsformulars gestellt werden.

Für besondere Sportveranstaltungen (z. B. Volkssportveranstaltungen, Meisterschaften von Landesebene an aufwärts, sonstige nationale und internationale Wettkämpfe) können einmalige Zuwendungen von 100,00 Euro je Veranstaltung beantragt werden. Auch hier ist der Antrag bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn mit Hilfes des Antragsformulars zu stellen.


Vereine, die ein Angebot für Grundschulkinder vorhalten und Mitglied im Stadtsportverband Menden sind, können für die Vereinsmitgliedschaft von Grundschulkindern, die über einen entsprechenden von der Stadt Menden ausgestellten Gutschein verfügen, für den Zeitraum eines Jahres formlos zum Januar und zum Juli eines jeden Jahres eine Erstattung des Mitgliedsbeitrags nach § 7 der Richtlinie beantragen. Hierfür reicht es aus, dass teilnehmende Vereine angenommene Gutscheine beim Team Schule und Sport einreichen.

Alle weiteren Infos rund um die Erstklässler-Aktion sowie die teilnehmenden Vereinen mit ihren Angeboten finden Sie hier.