Zur Einrichtung einer neuen Gruppe für den herkunftssprachlichen Unterricht müssen schriftliche Anmeldungen der Erziehungsberechtigten von 15 Schülerinnen und Schülern in der Grundschule bzw. 18 Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe I gleicher Herkunftssprache vorliegen.
Mit der Unterschrift werden die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, regelmäßig am herkunftssprachlichen Unterricht teilzunehmen, sobald dieser eingerichtet wird.
Das Schulamt ermittelt anhand der Anmeldungen den Bedarf für den herkunftssprachlichen Unterricht und beantragt die entsprechenden Stellen/Stellenanteile bei der Bezirksregierung Arnsberg, die die Vergabe der Stellen koordiniert.
Da es sich beim herkunftssprachlichen Unterricht um ein freiwilliges Angebot des Landes handelt, ist die Zahl der zur Verfügung stehenden Stellen begrenzt. Sofern Stellen/Stellenanteile zur Verfügung gestellt werden können, sucht das Schulamt eine entsprechend geeignete Lehrkraft und richtet die Gruppe ein.