Herkunftssprachlicher Unterricht

Der herkunftssprachliche Unterricht ist ein freiwilliges Angebot des Landes Nordrhein-Westfalen für mehrsprachig aufwachsende Erst- bis Zehntklässler*innen. Die Herkunftssprache ist von besonderer Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler und deren Lernausgangslage.

Hierzu wird unter bestimmten Voraussetzungen in Ergänzung zum regulären Unterricht herkunftssprachlicher Unterricht angeboten. Das Schulamt für den Märkischen Kreis ist für die Planung und Organisation zuständig. Je nach Größe der Lerngruppe stammen die Teilnehmer*innen aus verschiedenen Schulen und werden (oftmals nachmittags) an einer Schule zentral unterrichtet.

Soll ein Kind in eine bereits bestehende Lerngruppe aufgenommen werden, können die Eltern über die Schule, die ihr Kind besucht, eine Anmeldung zum herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) vornehmen. Die Aufnahme erfolgt immer zu Schuljahresbeginn.

Beim Schulwechsel nach Klasse 4 ist die erneute Anmeldung zum HSU im Rahmen des Anmeldeverfahrens an der weiterführenden Schule erforderlich.

Eltern von Schulanfänger*innen können im Rahmen der Anmeldung in der Schule (im Herbst des Vorjahres) einen entsprechenden Anmeldevordruck ausfüllen und bis zum 15.02. an der aufnehmenden Schule abgeben.


Zur Einrichtung einer neuen Gruppe für den herkunftssprachlichen Unterricht müssen schriftliche Anmeldungen der Erziehungsberechtigten von 15 Schülerinnen und Schülern in der Grundschule bzw. 18 Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe I gleicher Herkunftssprache vorliegen.

Mit der Unterschrift werden die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, regelmäßig am herkunftssprachlichen Unterricht teilzunehmen, sobald dieser eingerichtet wird.

Das Schulamt ermittelt anhand der Anmeldungen den Bedarf für den herkunftssprachlichen Unterricht und beantragt die entsprechenden Stellen/Stellenanteile bei der Bezirksregierung Arnsberg, die die Vergabe der Stellen koordiniert.

Da es sich beim herkunftssprachlichen Unterricht um ein freiwilliges Angebot des Landes handelt, ist die Zahl der zur Verfügung stehenden Stellen begrenzt. Sofern Stellen/Stellenanteile zur Verfügung gestellt werden können, sucht das Schulamt eine entsprechend geeignete Lehrkraft und richtet die Gruppe ein.

Weitere Informationen zum Thema “Herkunftssprachlicher Unterricht” finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung: 

http://www.bezreg-arnsberg.nrw./themen/h/herkunftssprachlicher_unterricht/index.php


In Menden finden Sie folgende Gruppen für den herkunftssprachlichen Unterricht:

Arabisch

Gesamtschule Menden

Anne-Frank-Schule (Grundschule)

Griechisch

Gymnasium an der Hönne

Josefschule Menden (Kath. Grundschule)

Italienisch

Gesamtschule Menden

Josefschule Menden (Kath. Grundschule)

PolnischAnne-Frank-Schule (Grundschule)
RussischAnne-Frank-Schule (Grundschule)
Türkisch

Albert-Schweitzer-Schule Lahrfeld (Grundschule)

Josefschule Menden (Kath. Grundschule)

Gesamtschule Menden

UkrainischGessamtschule Menden

Das Formular zur Anmeldung zum Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) finden Sie hier. 

Bitte geben Sie dieses Formular im Sekretariat der Schule Ihres Kindes ab!