Herkunftssprachlicher Unterricht

Das Land Nordrhein-Westfalen setzt sich dafür ein, die interkulturellen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund zu erhalten bzw. zu verbessern.

 

Hierzu wird unter bestimmten Voraussetzungen in Ergänzung zum regulären Unterricht herkunftssprachlicher Unterricht angeboten. Das Schulamt für den Märkischen Kreis ist für die Planung und Organisation zuständig. Je nach Größe der Lerngruppe stammen die Teilnehmer aus verschiedenen Schulen und werden (oftmals nachmittags) an einer Schule zentral unterrichtet.

Soll ein Kind in eine bereits bestehende Lerngruppe aufgenommen werden, können die Eltern über die Schule, die ihr Kind besucht, eine Anmeldung zum HSU vornehmen. Die Aufnahme erfolgt immer zu Schuljahresbeginn.

 

Beim Schulwechsel nach Klasse 4 ist die erneute Anmeldung zum HSU im Rahmen des Anmeldeverfahrens an der weiterführenden Schule erforderlich.

 

Eltern von Schulanfängern können im Rahmen der Anmeldung in der Schule (im Herbst des Vorjahres) einen entsprechenden Anmeldevordruck ausfüllen und bis zum 15.02. an der aufnehmenden Schule abgeben.


Zur Einrichtung einer neuen Gruppe für den herkunftssprachlichen Unterricht müssen schriftliche Anmeldungen der Erziehungsberechtigten von 15 Schülerinnen und Schülern in der Grundschule bzw. 18 Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe I gleicher Herkunftssprache vorliegen.

 

Mit der Unterschrift werden die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, regelmäßig am herkunftssprachlichen Unterricht teilzunehmen, sobald dieser eingerichtet wird.

 

Das Schulamt ermittelt anhand der Anmeldungen den Bedarf für den herkunftssprachlichen Unterricht und beantragt die entsprechenden Stellen/Stellenanteile bei der Bezirksregierung Arnsberg, die die Vergabe der Stellen koordiniert.

 

Da es sich beim herkunftssprachlichen Unterricht um ein freiwilliges Angebot des Landes handelt, ist die Zahl der zur Verfügung stehenden Stellen begrenzt. Sofern Stellen/Stellenanteile zur Verfügung gestellt werden können, sucht das Schulamt eine entsprechend geeignete Lehrkraft und richtet die Gruppe ein.


Weitere Informationen zum Thema „Herkunftssprachlicher Unterricht“ finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung, hier.


In Menden wird für das Schuljahr 2019/2020 herkunftssprachlicher Unterricht in sechs verschiedenen Sprachen angeboten.

 

Arabisch

Katholische Grundschule Josefschule

Grundschule Platte Heide

Griechisch

Katholische Grundschule Josefschule

Italienisch

Katholische Grundschule JosefSchule

Polnisch

Grundschule Bischof-von-Ketteler

Grundschule Platte Heide

Russisch

Grundschule Platte Heide

Türkisch

Grundschule Albert-Schweitzer

Katholische Grundschule Josefschule

Gesamtschule Menden

 

Bitte wenden Sie sich direkt an das Schulsekretatiat. Weitere allgemeine Informationen erhalten sie hier.