Soforthilfen für Hochwassergeschädigte

Antragstellung bis 31. August 2021 möglich

Nach der Unwetterkatastrophe am 14./15. Juli 2021 hat die Stabstelle Bürgerengagement der Stadt Menden (Sauerland) unverzüglich mit der Bearbeitung der Soforthilfeanträge der Bürger*innen und Unternehmen begonnen. Bereits einen Tag nach dem Erlass des Landes wurden erste Soforthilfen ausgezahlt. Betroffene Bürger*innen und Unternehmen können noch bis zum 31. August 2021 ihren Antrag auf Soforthilfe einreichen.

In Menden haben mittlerweile 189 Bürger*innen Soforthilfe beantragt, davon wurden 160 Anträge bewilligt (Stand: 25.08.2021). Von Mendener Unternehmen sind 30 Anträge eingegangen, von denen 29 Anträge bewilligt wurden (Stand: 25.08.2021). Insgesamt hat die Stadt Menden (Sauerland) Soforthilfen in Höhe von 494.500 Euro ausgezahlt (Stand: 25.08.2021).

Antragsformulare, die entsprechenden Richtlinien und Antworten auf die häufigsten Fragen sind auf der Internetseite des Landes oder auf der Webseite der Stadt zu finden. Anträge in Papierform liegen auch im Rathaus der Stadt Menden, Neumarkt 5, 58706 Menden, zur Mitnahme aus. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Kontakt der Stabstelle Bürgerengagement: Frau H. Berkes, 02373 903-1543 und Herr M. Roth, 02373 903-1378 oder per Mail an buergerengagement@menden.de.

Foto: Stadt Menden/Ehrlich