Änderungen im Hallenbad

Neue Corona-Schutzverordnung bringt weitere Lockerungen

Aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung, die mit dem 15. Juni 2020 Gültigkeit erlangt hat, sind auch viele weitere Lockerungen verbunden. Das führt auch im Hallenbad der Stadt Menden dazu, dass es Änderungen für die Besucherinnen und Besucher gibt.

So kann ab sofort auch das Lehrschwimmbecken wieder genutzt werden. Allerdings nur von sieben Personen gleichzeitig. Auch das Duschen nach dem Schwimmen ist jetzt wieder möglich. Hierfür wurden Wege markiert, an die sich die Besucher halten müssen. Nach wie vor müssen die Daten der Besucher erfasst werden. Minderjährige benötigen hierfür eine schriftliche Bestätigung der Eltern. Diese können Sie sich auf der Internetseite der Stadt herunterladen und Ihrem Kind unterschrieben mitgeben.

Außerdem weist das Team „Schule und Sport“ noch einmal darauf hin, dass im gesamten Hallenbad das Tragen von Mund-Nase-Masken Pflicht ist. Ausgenommen hiervon sind die Duschen und Schwimmbecken. Auch gilt es, den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, um ein Infektionsrisiko zu minimieren. Der Mindestabstand gilt auch im Wasser.

Das städtische Hallenbad von außen
Foto: Stadt Menden