An- und Ummelden im Bürgerbüro der Stadt Menden

Aktuelle Diskussion

Aufgrund von Hinweisen auf eine aktuelle Diskussion in den sozialen Medien, hier der genaue Ablauf einer An- oder Ummeldung des Wohnsitzes im Bürgerbüro der Stadt Menden.


Mit jedem Umzug ist für jeden Mendener auch ein gewisser behördlicher Aufwand verbunden. Das ist allgemein bekannt und der Gang ins Bürgerbüro gehört genauso dazu, wie das Umzugskästen packen. Diese Verpflichtung der Anmeldung entsteht allerdings erst mit dem tatsächlichen Vorgang des Einzuges in eine Wohnung. Ganz unabhängig davon, ob es sich um den Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt. So ist eine solche Anmeldung tatsächlich erst dann möglich und nötig, wenn der Einzug erfolgt ist. Also dann, wenn der Lebensmittelpunkt tatsächlich in Menden liegt und derjenige auch wirklich dort lebt, wohnt und schläft. Ab dem tatsächlichen Einzug läuft eine Frist von 14 Tagen, um sich im Bürgerbüro anzumelden und den Einzug anzuzeigen. Dieser Einzug muss schriftlich durch den sogenannten Wohnungsgeber bestätigt und unterschrieben werden.


Grundsätzlich gilt: Erklären Sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Bürgerbüros Ihre Situation, falls es Fragen geben sollte oder auch, um Missverständnisse zu verhindern.

Der rote Aufkleber an der Eingangstür zum Bürgerbüro, auf dem in weißen Buchstaben das Wort "Bürgerbüro" zu lesen ist.
Foto: Stadt Menden