Gemäß § 6 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWahlO) sind Ort, Zeit und Gegenstand der Beratungen des Wahlausschusses öffentlich bekannt zu machen.
Tagesordnung
1. Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses
2. Feststellung des Ergebnisses für die Wahl der Vertretung der Stadt Menden (Sauerland)
3. Feststellung des Ergebnisses für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Menden (Sauerland)
4. Feststellung des Ergebnisses für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Menden (Sauerland)
5. Mitteilung und Anfragen
Zu der Sitzung des Wahlausschusses hat jedermann Zutritt. Der Wahlausschuss ist ohne Rück-sicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig.
Menden 04.09.2025
gez. Dr. Roland Schröder
Dr. Roland Schröder
(Wahlleiter)