Gemäß § 6 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWahlO) sind Ort, Zeit und Gegenstand der Beratungen des Wahlausschusses öffentlich bekannt zu machen.
Tagesordnung
- Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses
- Feststellung des Ergebnisses der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Menden (Sauerland)
- Mitteilung und Anfragen
Zu der Sitzung des Wahlausschusses hat jedermann Zutritt. Der Wahlausschuss ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig.
Menden 15.09.2025
gez. Dr. Roland Schröder
(Wahlleiter)