Die Stadtverwaltung Menden (Sauerland) erinnert an den Ablauf der Bewerbungsfrist für ehrenamtliche Schöffen in der nächsten Woche.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die mit gleichem Umfang und gleicher Stimme wie ein Berufsrichter an Verhandlungen in Strafsachen mitwirken, d.h., sie sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für die Verhandlungen und Entscheidungen der in die Zuständigkeit der Amtsgerichte fallenden Strafsachen werden bei den Amtsgerichten Schöffengerichte und Jugendschöffengerichte gebildet. Ferner sind die Strafkammern der Landgerichte mit Schöffen bzw. Jugendschöffen zu besetzen, an deren Gerichtsverhandlungen jeweils zwei Schöffen in Strafsachen teilnehmen und zusammen mit den Berufsrichtern über Schuld oder Unschuld des Angeklagten sowie über das Strafmaß entscheiden. Durch das Schöffenamt will der Gesetzgeber die Bürger unmittelbar an der Rechtsprechung „im Namen des Volkes“ beteiligen.
Die Stadt Menden (Sauerland) sucht sowohl 22 verantwortungsbewusste Bürgerinnen und Bürger, die sich zur Übernahme dieses Ehrenamtes als Schöffe und Ersatzschöffe für die Amtszeit von 2024 bis 2028 in Strafsachen gegen Erwachsene bereit erklären, als auch 19 Jugendschöffen im Bereich des Jugendstrafrechts. Mindestens die doppelte Anzahl der vorgenannten Anzahl an Schöffen (also 44 bzw. 38) ist jedoch als Bewerber erforderlich; diese werden in eine Vorschlagsliste aufgenommen, die vom Rat beschlossen werden muss. Aus dieser Liste wird anschließend die erforderliche Anzahl der Schöffen und Ersatzschöffen vom Schöffenwahlausschuss beim zuständigen Amtsgericht gewählt.
Zur Bewerbung besteht nur noch bis 13. März 2023 Gelegenheit. Zu den persönlichen Voraussetzungen, die Bürgerinnen und Bürger mitbringen müssen, informiert die Stadt Menden auf ihrer Internetseite www.menden.de/schoeffenwahl und stellt dort u.a. die Bewerbungsformulare zur Verfügung, die aber auch an der Info des Bürgerbüros abgeholt bzw. telefonisch angefordert werden können.
Die Bewerbungen können auch per mail an schoeffen@menden.de oder an jugendschoeffen@menden.de gesendet werden. Bei Rückfragen stehen zu den Öffnungszeiten des Rathauses sowohl das Rechtsamt unter 02373 903-1547 als auch das Jugendamt unter 02373 903-1496 zur Verfügung.