Hallenbad öffnet wieder

Ab Donnerstag, 4. Juni 2020 aber unter Einschränkungen

Das Mendener Hallenbad wird ab Donnerstag, den 4. Juni 2020 ab 6 Uhr wieder für die Besucher*innen geöffnet. Folgende Öffnungszeiten gelten dann für den öffentlichen Badebetrieb:

  • Frühschwimmen montags bis freitags von 6 bis 9 Uhr
  • Montags 15 bis 18 Uhr
  • Dienstags und freitags von 15 bis 21:30 Uhr
  • Mittwochs von 15 bis 18 Uhr, jedoch kein separates Damenschwimmen
  • Samstags 12 bis 18 Uhr
  • Sonntags 8 bis 13 Uhr

Allerdings gibt es für die Schwimmer besondere Regeln, an die sie sich halten müssen.

  • 25 Badegäste dürfen sich gleichzeitig im Schwimmbereich aufhalten.
  • Jeder Badegast muss bei Betreten des Hallenbades einen Mund-Nasenschutz tragen. Dieser kann in den Duschräumen und im Schwimmbecken abgenommen werden.
  • Duschen vor dem Schwimmen ist Pflicht, Duschen nach dem Schwimmen ist nicht möglich.
  • Jeder Besucher wird am Ein- bzw. Ausgang registriert.
  • Beim Betreten des Hallenbades muss sich jeder die Hände desinfizieren.
  • Der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von 1,5 Meter ist unbedingt einzuhalten. Die vorgeschriebene und gekennzeichnete Wegeführung ist unbedingt zu beachten.
  • Die Benutzung der öffentlichen Haarföne ist nicht erlaubt. 

Im Schwimmbecken sind folgende Regeln einzuhalten:

  • Nur das Schwimmen auf abgetrennten Bahnen ist erlaubt.
  • Das Lehrschwimmbecken darf nicht benutzt werden.

Es finden zurzeit keine Schwimmkurse, Wassergymnastikkurse und Sonderveranstaltungen statt.

Wir bitten um Verständnis.

Hallenbad
Hallenbad Menden, Foto: Stadt Menden