Das Mendener Hallenbad wird ab Donnerstag, den 4. Juni 2020 ab 6 Uhr wieder für die Besucher*innen geöffnet. Folgende Öffnungszeiten gelten dann für den öffentlichen Badebetrieb:
- Frühschwimmen montags bis freitags von 6 bis 9 Uhr
- Montags 15 bis 18 Uhr
- Dienstags und freitags von 15 bis 21:30 Uhr
- Mittwochs von 15 bis 18 Uhr, jedoch kein separates Damenschwimmen
- Samstags 12 bis 18 Uhr
- Sonntags 8 bis 13 Uhr
Allerdings gibt es für die Schwimmer besondere Regeln, an die sie sich halten müssen.
- 25 Badegäste dürfen sich gleichzeitig im Schwimmbereich aufhalten.
- Jeder Badegast muss bei Betreten des Hallenbades einen Mund-Nasenschutz tragen. Dieser kann in den Duschräumen und im Schwimmbecken abgenommen werden.
- Duschen vor dem Schwimmen ist Pflicht, Duschen nach dem Schwimmen ist nicht möglich.
- Jeder Besucher wird am Ein- bzw. Ausgang registriert.
- Beim Betreten des Hallenbades muss sich jeder die Hände desinfizieren.
- Der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von 1,5 Meter ist unbedingt einzuhalten. Die vorgeschriebene und gekennzeichnete Wegeführung ist unbedingt zu beachten.
- Die Benutzung der öffentlichen Haarföne ist nicht erlaubt.
Im Schwimmbecken sind folgende Regeln einzuhalten:
- Nur das Schwimmen auf abgetrennten Bahnen ist erlaubt.
- Das Lehrschwimmbecken darf nicht benutzt werden.
Es finden zurzeit keine Schwimmkurse, Wassergymnastikkurse und Sonderveranstaltungen statt.
Wir bitten um Verständnis.