Jetzt Sportfördermittel beantragen!

Bis zum 30. April 2025 können Vereine von Sportfördermitteln der Stadt Menden profitieren

Auch in diesem Jahr können Vereine in Menden wieder Anträge auf Sportfördermittel stellen.

Zur Förderung der Jugendarbeit können Vereine pauschalierte Sportfördermittel für jedes jugendliche Mitglied erhalten, das noch nicht 19 Jahre alt ist.

Für Allgemeine Anliegen der Sportvereine können investive Einzelmaßnahmen der Vereine bezuschusst werden. Die maximale Förderhöhe beträgt je Antrag 50 Prozent der Kosten, maximal 5.000 Euro, wobei jeder Verein mehrere Anträge stellen kann.

Für die Gewährung der Jungendfördermittel und der Mittel für Allgemeine Anliegen ist die Antragsfrist bis zum 30. April 2025 zu beachten.

Anlässlich von Vereinsjubiläen können Mendener Sportvereine (25-, 50-, 75-, 100-Jähriges usw.) Sportfördermittel in Höhe von zwei Euro je Jubiläumsjahr beantragen. Für besondere Sportveranstaltungen (z. B. Volkssportveranstaltungen, Meisterschaften von Landesebene an aufwärts, sonstige nationale und internationale Wettkämpfe) können einmalige Zuwendungen von 100 Euro je Veranstaltung beantragt werden.

Für Jubiläen und besondere Veranstaltungen gilt, dass die Anträge vier Wochen vor dem Jubiläum bzw. vor der Veranstaltung beim Team Sport der Stadt Menden vorliegen sollten.

Weitere Infos, die Bewilligungsbedingungen und entsprechende Antragsformulare im Serviceportal sowie auf der Webseite der Stadt Menden (www.menden.de).
Fragen zum Antragsverfahren oder den Sportfördermitteln beantwortet Malte Heesmann unter m.heesmann@menden.de oder 02373 903-1497.