Auch in diesem Jahr können Vereine wieder Anträge auf Sportfördermittel stellen.
Zur Förderung der Jugendarbeit können Vereine pauschalierte Sportfördermittel für jedes jugendliche Mitglied erhalten, das noch nicht 19 Jahre alt ist.
Für Allgemeine Anliegen der Sportvereine können investive Einzelmaßnahmen der Vereine bezuschusst werden. Die maximale Förderhöhe beträgt je Antrag 50 % der Kosten, maximal 5.000,00 Euro, wobei jeder Verein mehrere Anträge stellen kann.
Für die Gewährung der Jungendfördermittel und der Mittel für Allgemeine Anliegen ist die An-tragsfrist bis zum 30.04.2026 zu beachten.
Anlässlich von Vereinsjubiläen können Mendener Sportvereine (25-, 50-, 75-, 100-jähriges usw.) Sportfördermittel in Höhe von 2,00 Euro je Jubiläumsjahr beantragen. Für besondere Sportveranstaltungen (z. B. Volkssportveranstaltungen, Meisterschaften von Landesebene an aufwärts, sonstige nationale und internationale Wettkämpfe) einmalige Zuwendungen von 100,00 Euro je Veranstaltung beantragt werden.
Für Jubiläen und besondere Veranstaltungen gilt, dass die Anträge 4 Wochen vor dem Jubiläum bzw. vor der Veranstaltung beim Team Sport vorliegen sollten.
Weitere Infos, die Bewilligungsbedingungen und entsprechende Antragsformulare gibt es im Internet www.menden.de/sport oder im Serviceportal unter portal.menden.de/services.
Kontakt:
Vanessa Karaca (v.karaca@menden.de, 02373 903-1498)
Malte Heesmann (m.heesmann@menden.de, 02373 903-1497)