Starkregegen: Wie kann ich mein Grundstück schützen?

Stadtentwässerung Menden berät Bürgerinnen und Bürgen

Starke Regenfälle sorgen immer wieder für Probleme: Straßen verwandeln sich in Flüsse, Keller laufen voll und es kommt zu teils erheblichen Schäden. Schnell werden nach Starkregen Rufe nach den Zuständigkeiten, Aufgaben und Pflichten der Stadt laut. Aber auch die Dimension des Kanalnetzes wurde zuletzt infrage gestellt.

Bei einer Kanalnetzberechnung werden alle dem Netz zugewiesenen (erschlossenen) abflussrelevanten Flächen eines Einzugsgebietes berücksichtigt. Die hierbei anzusetzende Regendauer, Intensität und Wiederkehrzeit hängen von der Nutzung und der örtlichen Lage des jeweiligen Einzugsgebietes ab. So wird bei Wohngebieten beispielsweise ein Regenereignis angesetzt, welches von der Regenmenge und Intensität her statistisch gesehen alle drei Jahre auftritt (für Menden werden hier ca. 19 mm (l/m²) Niederschlag in einer Stunde angesetzt). Bei der Berechnung von Kanalnetzen in Gewerbegebieten werden die entsprechenden Daten für ein fünfjähriges Regenereignis zugrunde gelegt (für Menden ca. 22 mm (l/m²) Niederschlag in einer Stunde).

Bei Starkregenereignissen treten jedoch weitaus größere Niederschlagsmengen auf. Darüber hinaus erfolgen bei einem derartigen Ereignis die Abflüsse in Richtung Kanalnetz nicht mehr nur von den bei der Berechnung angesetzten abflussrelevanten Flächen, vielmehr wird auch wild abfließendes Wasser aus Umgebungsflächen (z.B. Wald- und landwirtschaftlich genutzten Flächen, Grünanlagen) dem Kanalnetz zugeführt. Die hierfür erforderlichen Kanaldimensionen zu schaffen, ist schlichtweg unmöglich.

Auch in Menden werden die notwendigen hydraulischen Kapazitäten der öffentlichen Kanalisation im Rahmen der Aufstellung von Zentral-Abwasserplänen überprüft bzw. neue Kanäle werden auf der Grundlage von einschlägigen Regelwerken geplant und bemessen.

Grundsätzlich ist in Menden die Stadtentwässerung Menden (SEM) für das Kanalnetz der zuständige Betreiber. Die SEM sorgt dafür, dass z.B. ca. 286 km öffentliche Abwasserkanäle (mit ca. 7.550 Schachtbauwerken, einschließlich diverser Sonder-Bauwerke, wie Pumpstationen, Staukanäle, Regenrückhaltebecken oder Düker) innerhalb der gesetzlichen Vorgaben baulich wie betrieblich unterhalten sowie rund 7.500 Straßeneinläufe   innerhalb des Stadtgebietes von Menden gereinigt werden. Die Reinigung der Straßeneinläufe (umgangssprachlich auch „Gullys“ genannt) wird beispielsweise seit mehreren Jahren in regelmäßigen Intervallen durch externe Fremdunternehmen im Auftrag der SEM durchgeführt. So wird jeder „Gully“ flächendeckend mindestens zwei Mal im Jahr gereinigt (jeweils ein Mal pro Halbjahr). An sogenannten Schwerpunktbereichen geschieht diese Reinigung alle sechs Wochen. Darüber hinaus gehende Reinigungen werden im Einzel- bzw. Bedarfsfall durch die MitarbeiterInnen des Mendener Baubetriebes (MBB) erledigt.

Aber auch Grundstückseigentümer haben sich gegen entsprechende Niederschlagsereignisse abzusichern (siehe auch § 13 Absatz (3) der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Menden). Hingewiesen sei an dieser Stelle auch auf den § 61 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen: (2) Wer eine Abwasseranlage betreibt, ist verpflichtet, ihren Zustand, ihre Funktionsfähigkeit, ihre Unterhaltung und ihren Betrieb …………. selbst zu überwachen.

Dabei kann Wasser im und am Gebäude unterschiedliche Ursachen haben:

Rückstau aus dem öffentlichen Abwasserkanal: Bei fehlender oder unzureichender Rückstausicherung innerhalb der privaten Grundstücksentwässerungsanlage, kann das Abwasser durch Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz in tiefergelegene Räume (z.B. Keller) des jeweiligen Gebäudes eindringen (z.B. über Bodenabläufe, Revisionsöffnungen, Waschtische, WC-Anlagen etc.) und dort erhebliche Schäden verursachen. Aus diesem Grunde sollte eine funktionsfähige Rückstausicherung auch ein zentrales Bauteil einer jeden Grundstücksentwässerungsanlage sein. Vielen Grundstückseigentümern ist jedoch überhaupt nicht bewusst, dass sie ihr Gebäude gegen Rückstau aus dem öffentlichen Abwasserkanal gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Menden zu sichern haben.

Oberflächenwasser: Durch Starkregen kann es zu unkontrollierten Abflüssen auf den unbefestigten sowie befestigten Oberflächen kommen, d.h. Gebäude mit Tiefgaragen, ebenerdigen Eingängen oder Kellerzugängen (Kellerhals) sowie Lichtschächten sind hier - je nach topographischer Lage des Grundstückes - besonders gefährdet.

Grundwasser: Bei länger anhaltenden Niederschlägen kann es zu einem Grundwasseranstieg kommen, was zu einem Eindringen von Wasser durch die Bodenplatte bzw. die Kellerwände führen kann.

Gewässer: An einem Gewässer kann der Wasserstand schnell ansteigen (Hochwasser), so dass umliegende Grundstücke überschwemmt werden können und das Wasser auch in die auf den betroffenen Grundstücken errichteten Gebäude eindringen kann.

Auf der anderen Seite ist aber auch die Kommune seitens des Gesetzgebers (LWG NRW) zur Beratung ihrer Bürgerinnen und Bürger verpflichtet. Heißt: Die SEM berät Grundstücks- und Hausbesitzer kostenfrei zum Thema „Grundstücksentwässerung“. Dieses „Recht“ sollte jeder Grundstückseigentümer frühzeitig in Anspruch nehmen und sich bei der Stadtentwässerung Menden beraten lassen, inwieweit er sein Grundstück bzw. sein Gebäude bestmöglich gegenüber Starkregen oder aber auch gegen Rückstau aus dem öffentlichen Abwasserkanal schützen kann.

Kontakt zur SEM: 02373 903-1218 (Herr Allhoff / Email: h.allhoff@menden.de). Zusätzlich unterhält die SEM auch einen Bereitschaftsdienst. Hier ist ein Ansprechpartner (0170 9926659) auch außerhalb der normalen Dienstzeiten (Wochenende, Feiertage) immer erreichbar.

Die Beratung findet in der Regel immer vor Ort auf dem jeweiligen Grundstück statt. Nur so kann eine individuell auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmte Beratung gewährleistet werden.

Generell gilt der Appell: Warten Sie nicht erst auf den nächsten Starkregen, sondern lassen Sie Ihre Grundstücksentwässerungsanlage regelmäßig auf Zustand und Funktion hin überprüfen und nehmen Sie das Beratungsangebot an. Die SEM steht Ihnen für alle Fragen rund um das Thema „Grundstücksentwässerung“ (z.B. Rückstausicherung, Niederschlagswasserbeseitigung, Regenwassernutzung) gerne zur Verfügung.