Stufe 2: Änderungen für städtische Einrichtungen

Coronaschutzverordnung des Landes

Seit Freitag, 11. Juni 2021, ist der Märkische Kreis in Stufe 2 der Coronaschutzverordnung. Das bedeutet zum Teil auch weitere Lockerungen und Öffnungen städtischer Einrichtungen. Allerdings müssen auch hier jeweils die Gegebenheiten vor Ort bedacht werden. Auch hat der Schutz der Mitarbeiter*innen Priorität und muss berücksichtigt werden.

Für die städtischen Einrichtungen wurden, wenn möglich, einheitliche Regelungen getroffen.

Dorte-Hilleke-Bücherei Menden

  • Der Büchereibesuch ist ohne Test und Termin möglich.
  • Der Einlass wird über eine Ampel geregelt, ein Check-In ist über die Luca-App oder ein Kontaktformular möglich.
  • Die Bücherei ist geöffnet: Dienstag und Freitag von 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr, Mittwoch und Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr, Samstag von 10:00 bis 13:00 Uhr

 

Industriemuseum Gut Rödinghausen und Stadtmuseum 

  • Auch für die Museen ergeben sich Änderungen, deren Umsetzung derzeit vorbereitet wird. Weitere Informationen folgen in Kürze.

 

Städtische Musikschule Menden

  • Präsenzunterricht in geschlossenen Räumen ist möglich.
  • Die Testpflicht entfällt bei Angeboten mit bis zu zwei Personen.
  • Keine Mindestabstände bei festen Sitzplätzen erforderlich.
  • Zurzeit sind die Gruppengrößen in der städtischen Musikschule Menden noch auf 5 Personen beschränkt
  • In der musikalischen Früherziehung wird die Gruppengröße bei stabilen Zahlen auf 10 Teilnehmer*innen erhöht (Erwachsene Begleitpersonen müssen sich testen lassen).

 

Das städtische Kulturbüro kann nur nach Terminvereinbarung besucht werden.

 

Jugendbildungsstätte „Die Kluse“

  • Die Jugendbildungsstätte wird wieder zu den Angeboten für Schulklassen zurückkehren

 

Stadtteiltreff Lendringsen

  • Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Do 15 - 20 Uhr
  • Das Angebot wird erweitert 
  • Kontaktnachverfolgung ist nach wie vor notwendig
  • Ein negatives Testergebnis muss nachgewiesen werden, Selbsttests vor Ort sind ebenfalls möglich
     

Treff Bösperde

  • Öffnungszeiten: Di, Mi, Do, Fr 15 - 20 Uhr
  • Das Angebot wird erweitert 
  • Kontaktnachverfolgung ist nach wie vor notwendig
  • Ein negatives Testergebnis muss nachgewiesen werden, Selbsttests vor Ort sind ebenfalls möglich


Treffpunkt Platte Heide

  • Öffnungszeiten: Di, Mi, Do, Fr 15 - 20 Uhr
  • Das Angebot wird erweitert 
  • Kontaktnachverfolgung ist nach wie vor notwendig
  • Ein negatives Testergebnis muss nachgewiesen werden, Selbsttests vor Ort sind ebenfalls möglich

Das Zentrum

  • Öffnungszeiten: Mo, Mi, Do, Fr 15 - 20 Uhr
  • Das Angebot wird erweitert 
  • Kontaktnachverfolgung ist nach wie vor notwendig
  • Ein negatives Testergebnis muss nachgewiesen werden, Selbsttests vor Ort sind ebenfalls möglich

Zudem bietet das Team „Kinder- und Jugendförderung“ in den Sommerferien wieder Ferienspaß, Kindersommer und Ferienfreizeiten an. Weitere Informationen folgen.

 

Städtischer Seniorentreff

  • Der Seniorentreff öffnet voraussichtlich ab dem 1. Juli 2021. Weitere Infos folgen.

 

Hallenbad

  • Öffnet ab Montag, 14. Juni 2021 für zwei Wochen.
  • Öffnungszeiten: Mo 6 - 10 Uhr, Di 6 - 10 und 15 - 21:30 Uhr, Fr 6 - 10 und 15 - 21:30 Uhr, Sa 10 - 18 Uhr
  • Mittwochs und donnerstags bleibt das Hallenbad geschlossen, da an diesen Tagen Schulschwimmen und Anfängerschwimmkurse stattfinden. Auch der Sonntag wird für Anfängerschwimmkurse genutzt.
  • Maximal 56 Besucher*innen können sich zeitgleich im Hallenbad aufhalten. Im Gebäude sind medizinische Masken Pflicht, außer im Bad und den Duschbereichen.
  • Badegäste müssen bei jedem Besuch einen Nachweis erbringen, ob sie getestet, geimpft oder genesen sind.
  • Die Kontaktdaten der Besucher*innen werden über Listen erfasst.
  • Ab dem 26. Juni voraussichtlich bis zum 26. Juli 2021 muss das Hallenbad aufgrund der jährlichen Revision schließen.
  • Dauerkarten werden, wie auch im Vorjahr, um die Schließungszeiten bis einschließlich dem 25.07.2021 verlängert, damit Dauerkartenbesitzern pandemiebedingt kein weiterer Nachteil entsteht.

 

Sporthallen für Vereine

  • Die Rahmenbedingungen für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes in den städtischen Sporthallen wurde den Sportvereinen bekannt gegeben und von den Verantwortlich unterschrieben
  • Je nach Sportart und Trainingsvoraussetzungen müssen die Vereine jedoch eigene Hygienekonzepte vorlegen. Hier bietet das Teams Schule und Sport der Stadtverwaltung bei Fragen Unterstützung an.
  • Für Sportveranstaltungen muss jeweils ein eigenes Konzept vorgelegt werden.
  • Die Hallen werden durch den städtischen Immobilienservice Menden regelmäßig, auch zwischen Schulsport und Vereinssport, gereinigt.
  • Die städtischen Sporthallen werden auch während den Sommerferien geöffnet bleiben.
  • Das Team Schule und Sport behält es sich vor, die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren.

Standesamt

Je nach Inzidenzstufe ist neben dem Brautpaar und ggf. den Trauzeugen folgende Anzahl an Gästen zulässig:

alter Ratssaal, Gut Rödinghausen und Wilhelmshöhe:

Inzidenzstufe 3 - 11 Personen

Inzidenzstufe 2 - 18 Personen

Inzidenzstufe 1 - 24 Personen

Für das Trauzimmer im Rathaus gilt folgende Regelung:

Stufe 3 - 2 Personen (incl. Trauzeugen)

Stufe 2 - 4 Personen (incl. Trauzeugen)

Stufe 1 - 6 Personen (incl. Trauzeugen)

Die Besucherzahl wird bei geänderter Inzidenzstufe automatisch angepasst (siehe Coronaseite auf www.menden.de/corona-info). Die Brautpaare werden nicht mehr gesondert informiert.

Der Nachweis eines negativen Coronatests ist nicht mehr erforderlich.

 

Alle Infos sind unter www.menden.de/oeffnungen zu finden. Übersicht der Testzentren in Menden werden Sie unter www.menden.de/corona-test. Allgemeine Informationen zur Pandemie gibt es unter www.menden.de/corona-info

Foto: Stadt Menden