Tippfehler: Keine Erhöhung der Grundsteuer B

Stellungnahme zur Diskussion in den Sozialen Medien

Aufgrund aktueller Diskussionen in den sozialen Medien und vermehrten Nachfragen bei der Steuerverwaltung stellen wir klar: In der Bekanntmachung zum Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Menden vom 17. Dezember 2025 hat sich bei der Grundsteuer B ein Tippfehler eingeschlichen.

Dabei wurden die Zahlen für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke vertauscht. Für diesen Fehler bitten wir um Entschuldigung.

Richtig ist für die Grundsteuer B bei Wohngrundstücken 713 v.H. und bei Nichtwohngrundstücken 1.227 v.H.

Der Rat der Stadt Menden wird final über den Haushalt für 2026/2027 in der nächsten Sitzung am 3. Februar beraten. In der Drucksache und in den auf einen Beschluss folgenden Bekanntmachungen werden definitiv die korrekten Zahlen stehen.

Hebesatzung für die Grundsteuer B