Überarbeitetes Standortkonzept und Ermessensrichtlinie

für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Altkleidercontainer in der Stadt Menden (Sauerland) - Anträge auf Sondernutzung bis 31. Oktober 2024 möglich

Die Stadt Menden (Sauerland) weist darauf hin, dass mit Ratsbeschluss vom 24. September 2024 das überarbeitete Standortkonzept und Ermessensrichtlinie für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Altkleidercontainer in der Stadt Menden (Sauerland) in Kraft getreten ist.

Die Sondernutzungsperiode beginnt am 1. Januar 2025. Die Sondernutzungserlaubnisse werden ausschließlich für einen Zeitraum von zwei Jahren befristet erteilt. Gemeinnützige und gewerbliche Sammler erhalten bis zum 31. Oktober 2024 die Möglichkeit, einen Antrag auf eine Sondernutzungserlaubnis zu stellen. Die Vergabe der Sondernutzungserlaubnisse erfolgt im Losverfahren.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur fristgerecht und vollständig eingegangene Antragsunterlagen bei der Stadt Menden (Sauerland) berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zum Standortkonzept sowie der Ermessensrichtline finden Sie hier.