Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Denkmalschutz/Denkmalpflege

Hinweise zu(r):

  • Unterschutzstellung/Eintragung in die Denkmalliste
  • Denkmalrechtliche Erlaubnis
  • Denkmalförderung

Unterschutzstellung, Eintragung in die Denkmalliste:

Die Stadt Menden (Sauerland) als Untere Denkmalbehörde ist zuständig für die Unterschutzstellung von Denkmälern und deren Eintragung in die Denkmalliste.

Die Denkmalliste der Stadt Menden (Sauerland) finden Sie hier. (Stand: 31.03.2017)

Hier finden Sie die Denkmäler der Stadt Menden (Sauerland) sowie weitere Denkmäler in ganz NRW.

Im Kulturgutverzeichnis waren ursprünglich 159 Objekte, zum Teil mit mehreren Positionen, aufgeführt. Die meisten Objekte wurden bereits überprüft und zum größten Teil in die Denkmalliste eingetragen. Auch weitere Objekte, die nicht im Kulturgutverzeichnis enthalten sind, können auf Vorschlag und nach positiver Prüfung zum Denkmalwert in die Denkmalliste eingetragen werden.

Das Kulturgutverzeichnis sowie weitere Erläuterungen finden Sie hier.

Denkmalrechtliche Erlaubnis:

Alle Veränderungen, die unmittelbar oder mittelbar zu einer Beeinträchtigung von Bau- oder Bodendenkmälern sowie des Erscheinungsbildes von Denkmälern führen können, bedürfen der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Wer also Baudenkmäler, bewegliche Denkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler beseitigen, verändern (z.B. auch nur Fassade streichen) oder an einen anderen Ort verbringen oder die bisherige Nutzung ändern will, muss einen entsprechenden Antrag stellen. Dies gilt auch für Maßnahmen an Gebäuden, die in unmittelbarer Nähe eines Baudenkmals stehen, soweit hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird.

Ist gleichzeitig mit einer notwendigen Erlaubnis auch eine Baugenehmigung erforderlich, so kann der Erlaubnisantrag in den Bauantrag eingebunden werden.

Die Genehmigungen werden immer in Zusammenarbeit mit der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalenerteilt.

Denkmalförderung:

Die Instandhaltung und Pflege von Denkmälern erfordert oft hohen finanziellen Aufwand. Aus diesem Grunde stellen das Land Nordrhein-Westfalen, der Landschaftsverband Westfalen Lippe und der Märkische Kreis zur Verfügung. Entsprechende Anträge können formlos bei der Stadt Menden eingereicht werden.

Steuervergünstigungen:

Steuerbescheinigungen über geleistete Aufwendungen zur Erhaltung von Denkmälern stellt ebenfalls die Stadt Menden (Sauerland) aus, allerdings muss dies zwingend vor Beginn der Erhaltungsmaßnahmen im einzelnen abgestimmt werden.

Denkmalschutzgesetz des Landes NRW

Herr S. Börsting

Abt. Umwelt und Bauverwaltung
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