Die Haltung eines großen Hundes ist der Ordnungsbehörde schriftlich anzuzeigen.
Folgende Unterlagen müssen mitsamt der Anzeige eingereicht werden:
- Sachkundebescheinigung durch den amtlichen Tierarzt
- Tierärztliche Bescheinigung über die Identitätskennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip
- Kopie des Versicherungsscheins über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung für den Hund (Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden sowie 250.000 € für sonstige Schäden). Dabei muss die Hunderasse ersichtlich sein.
Ein polizeiliches Führungszeugnis kann von der Behörde in besonderen Einzelfällen angefordert werden (§11 Abs. 5 LHundG NRW).