Nach Paragraph 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Gemeinden die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaues. Durch den von der Bürgerschaft gewählten Rat fördern sie das Wohl der Einwohner in freier Selbstverwaltung.
Alle 5 Jahre finden die Kommunalwahlen statt, bei denen der Rat und der Bürgermeister gewählt werden. Der Rat und der Bürgermeister vertreten die Bürgerschaft.
Aufgaben
Der Rat ist für alle Angelegenheiten der Stadt zuständig und entscheidet über die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll. Er wählt die Mitglieder der Ratsausschüsse sowie ihre Vertreter und er wählt die Beigeordneten und die ehrenamtlichen Bürgermeister. Außerdem setzt er Satzungen und andere ortsrechtliche Bestimmungen fest und erlässt die Haushaltssatzung und den Stellenplan. Er entscheidet unter anderem auch über Eigenbetriebe und Gesellschaften der Stadt.
Die Ratsmitglieder haben ein freies Mandat. Sie sind nur dem Gesetz sowie ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
Zusammensetzung
Viele Ratsmitglieder schließen sich aber zu Fraktionen zusammen.
Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) setzt sich in dieser Wahlperiode (2014 - 2020) zusammen aus den Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke. Gemeinsam mit dem fraktionslosen Ratsmitglied der USF besteht der Rat damit aus insgesamt 48 Ratsmitgliedern. Zusätzliches Mitglied des Rates und gleichzeitig Vorsitzender ist der Bürgermeister.
Ausschüsse
Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) bildet Ausschüsse und wählt dessen Mitglieder und Stellvertreter. Dazu gehören als stimmberechtigte Ausschussmitglieder sowohl Ratsmitglieder als auch von den Fraktionen benannte Sachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie beratende Mitglieder ohne Stimmrecht.
Zurzeit gibt es 13 Ausschüsse, die in unterschiedlicher Häufigkeit zusammentreten. Nähere Informationen zu den Ausschüssen finden Sie hier.
Sitzungen
Sitzungen des Rates der Stadt Menden (Sauerland) finden etwa alle zwei Monate statt. Der Zentrale Service stellt die Tagesordnungen für den Rat zusammen, die der Bürgermeister nach § 48 GO NRW festsetzt. Dazu gehören neben der Einladung auch die Sitzungsvorlagen. Die öffentlichen Dokumente können im Bürgerinformationsportal im Internet abgerufen werden.
Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich, d.h., jede/r Bürger/in kann auf den Zuschauerrängen das Geschehen unmittelbar verfolgen.
Rats- und Ausschussangelegenheiten
Der Zentrale Service ist für grundsätzliche Fragen zum Rat und den Ausschüssen, zu den Fraktionen und den Gremiumsmitgliedern, insbesondere auch für Fragen zum Ortsrecht und zum Kommunalrecht zuständig. Außerdem werden hier die Sitzungstermine koordiniert.
Anträge
Der Zentrale Service sammelt die Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO (Bürgeranträge), die Ratsanträge und die Sonstigen Anträge und gibt diese in den Geschäftsgang.
Stadtrat, Kommunalwahl, Ausschuss, Ausschüsse, Fraktionen, Rat, Rat der Stadt