Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Sonntagsfahrverbot

Eine Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot kann nur in dringenden Fällen genehmigt werden, etwa…

  • um die Bevölkerung mit leichtverderblichen Lebensmitteln versorgen, termingerecht Seeschiffen zu be und entladen oder um den Betriebes öffentlicher Versorgungseinrichtungen aufrechtzuerhalten.
  • für Güter, zu deren Beförderung keine Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht verfügbar sind.
  • für Güter, die nicht wenigstens zum größten Teil der Strecke auf der Schiene fristgerecht befördert werden können, wenn die Beförderung auf der Straße mehr als 100 Kilometer beträgt.
  • für grenzüberschreitenden Verkehr, wenn die deutschen und ausländischen Grenzzollstellen zur Zeit der voraussichtlichen Ankunft an der Grenze Lastkraftwagenladungen abfertigen können.

Auf Antrag kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Herr P. Nicholson

Abt. Straßenbau und Verkehr
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